Einigung über EU-Verpackungsverordnung im Trilog

EU-Kommission trägt Kompromiss vorerst nicht mit

Die Verhandlungsteams des Rats der EU und des Europaparlaments haben sich am Montag auf eine gemeinsame vorläufige Position zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR) geeinigt.

Der vereinbarte Text sieht nach Angaben von Frédérique Ries, der Berichterstatterin des EU-Parlaments, eine Pflicht für Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen vor, von den Kunden mitgebrachte Behälter zu befüllen. Für Mehrweg ist laut einer Mitteilung des Rats der EU in diesem Anwendungsbereich erst ab 2030 eine Quote von mindestens zehn Prozent vorgesehen.

Für andere Anwendungsbereiche sind nach Angaben des Rats der EU verbindliche Wiederverwendungsziele ab 2030 vorgesehen und indikative Richtwerte ab 2040. Kartonverpackung seien allgemein von diesen Zielen ausgenommen. Auch Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Erfüllung der Vorgaben für die Wiederverwendung fünf Jahre lang ausgenommen werden.

Als „einen großen Gewinn für die Gesundheit der europäischen Verbraucher“ wertet Ries die Vereinbarung, PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab 2026 zu verbieten.

Die Zielvorgaben für die Verminderung des gesamten Verpackungsverbrauchs sollen nach ihren Angaben bei fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 liegen.

Des Weiteren wurden Zielsetzungen für 2030 und 2040 für den Mindestanteil an Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen festgelegt. Ausnahmeregelungen sind für kompostierbare Verpackungen vorgesehen und für Verpackungen, deren Kunststoffanteil weniger als fünf Prozent ihres Gesamtgewichts ausmacht.

EU-Kommission lehnt Regelung zu Importen ab

Wie eine Journalistin des französischen Informationsdienstes Contexte auf der Plattform X (ehemals Twitter) berichtet, hat die EU-Kommission dem Kompromiss nicht zugestimmt, weil sie mit den Vorschriften für aus Nicht-EU-Ländern importierte Recyclingkunststoffe nicht einverstanden sei. Eine politische Entscheidung werde in den nächsten Tagen erwartet. Falls die EU-Kommission dann weiterhin dem vereinbarten Text nicht zustimmen könne, könnte sie den Rat der EU zwingen, für die Verabschiedung Einstimmigkeit zu fordern, und „darauf hoffen, dass ein Staat ihn ablehnen wird“.

Dabei geht es um die Frage, ob auch Recyclingkunststoffe aus Drittländern, die in der Produktion neuer Verpackungen eingesetzt werden, auf die Erfüllung der Zielvorgaben für den Rezyklatgehalt angerechnet werden dürfen. Die EU-Kommission hatte diese Möglichkeit in ihrem ursprünglichen Verordnungsvorschlag nur für Recyclingkunststoff vorgesehen, der aus Post-Consumer-Abfällen stammt, die innerhalb der EU gesammelt und recycelt wurden.

Dieser Ansatz wird auch von der Recycling- und Entsorgungswirtschaft dringlich gefordert. Jüngste Entwürfe sahen jedoch auch die Anrechenbarkeit für Recyclingkunststoffe aus Ländern außerhalb der EU vor.

Die vorläufige Einigung muss nun förmlich vom Rat der EU und dem Europaparlament bestätigt werden. Dazu wird der vereinbarte Text zunächst dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt.

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