Rückgabe von Altgeräten bei Supermärkten laut DUH „katastrophal umgesetzt“

Überregionale Tests zeigen, dass Annahme oft verweigert wird

Seit einem Jahr können Verbraucher ihre Altgeräte auch bei Supermärkten und Discountern abgeben. Die Annahme von Altgeräten wird aber in vielen Filialen weiterhin verweigert. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe nach Tests in sechs Bundesländern. Die gesetzliche Vorgabe werde von vielen Handelsunternehmen „katastrophal und total stümperhaft umgesetzt“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz heute bei der Vorstellung der Testergebnisse. Die Umwelthilfe hat die Rückgabe von Altgeräten in insgesamt 38 Filialen von 14 Supermarkt- und Drogerieketten getestet. In mehr als der Hälfte der Filialen wurde die Annahme komplett verweigert – darunter Filialen von Aldi Nord und Süd, Edeka, Real, Rewe, Netto, Penny, Lidl sowie DM und Rossmann.

Viele Filialen hätten die Annahme der Altgeräte mit falschen Behauptungen abgelehnt, berichtet die DUH weiter. Und auch in den Filialen, wo eine Geräterücknahme möglich war, werde diese bisher meist nur „halbherzig“ umgesetzt, kritisiert Metz. Die Rücknahme an der Kasse führte in vielen Fällen zu unangenehmen Situationen und ein Großteil des Personals war schlecht geschult. Zurückgenommene Geräte wurden außerdem teilweise lose und unsachgemäß im Kassenbereich zwischengelagert. Dies sei besonders bei quecksilberhaltigen Energiesparlampen oder Geräten mit Lithium-Ionen-Akku gefährlich und höchst bedenklich.

Damit habe sich die Situation im Vergleich zu den im letzten Jahr durchgeführten Testbesuchen sogar noch verschlechtert, betonte Viktor Miruchna, Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Für ihn ist klar, dass die Supermarktketten einen „Abwehrkampf“ betreiben, um so wenig Altgeräte wie möglich zurücknehmen zu müssen. Als etwas „positiveres Beispiel“ hob er lediglich die bei Kaufland aufgestellten Sammelboxen hervor.

Angesichts der festgestellten Verstöße bei der Rücknahme rechnet die Umwelthilfe auch nur mit sehr geringen Mengen an Altgeräten, die über diesen Kanal den Weg in die Aufbereitung finden. Die angestrebte Mengensteigerung zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Sammelquote von 65 Prozent könne daher nicht erreicht werden. Laut letzten verfügbaren Zahlen lag die Quote in Deutschland unter 40 Prozent.

Auch im Rahmen der vierteljährlichen EUWID-Berichterstattung zum E-Schrottmarkt konnten Recycler bisher nicht von relevanten Mengen an Altgeräten durch die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf Supermärkte, Discounter und Drogerieketten berichten. Dieser Eindruck wird auch durch eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Demnach machen Verbraucher bisher tatsächlich nur selten Gebrauch von der seit einem Jahr geltenden Abgabemöglichkeit in Supermärkten. Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka berichtete, die Rückgabemöglichkeit werde „eher vereinzelt genutzt“. Auch beim Konkurrenten Rewe, zu dem auch die Discountkette Penny gehört, hieß es: „Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht.“

Der Discounter Lidl teilte mit, dass das Angebot nur „verhalten angenommen wird“. Und auch bei Aldi Nord hieß es, die Möglichkeit werde „nur in Maßen genutzt“. Lediglich Kaufland berichtete, die Kundinnen und Kunden nähmen „die Möglichkeit zur Rückgabe von Elektrogeräten bisher gerne an“. Der zur Edeka-Gruppe gehörende Discounter Netto teilte mit, die Nachfrage nach der Rückgabemöglichkeit variiere je nach Filialstandort.

Umwelthilfe kritisiert mangelhafte Information

Neben der von der DUH in vielen Filialen festgestellten Verweigerungshaltung bei der Annahme der Geräte könnte der Grund für die geringen Mengen auch die mangelnde Information in den Märkten sein. Denn auch hier sieht die Umwelthilfe noch enormes Verbesserungspotenzial.

In keinem einzigen der getesteten Märkte habe man ein gutes Informations- und Rücknahmekonzept für Elektroschrott feststellen können. Die Hinweise seien – falls überhaupt vorhanden – oft versteckt und schlecht lesbar angebracht und die Ansprache der Kunden wenig motivierend, da zum Beispiel auch nicht gesondert betont werde, dass die Annahme kostenlos erfolgt, kritisiert die DUH.

„Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Altgeräte überhaupt zurückgeben, müssen sie darüber informiert sein, wie und wo sie ihre Geräte abgeben können. In zwei Drittel der von uns getesteten Märkte wurden Kundinnen und Kunden entweder gar nicht oder nicht ausreichend über das Rücknahmeangebot informiert – darunter DM, Kaufland, Penny, Lidl oder Rewe“, so Miruchna. Ein einziges Schild im gesamten Markt oder leicht übersehbare, versteckte und kleine Schilder seien nicht akzeptabel. Das ElektroG schreibe zwar eine gute Sichtbarkeit der Informationstafeln vor, aber aus Sicht der DUH brauche es eine klarere gesetzliche Präzisierung zur Umsetzung, zum Beispiel bei der Mindestgröße und Platzierung der Informationsschilder.

Forderungen nach strengerem Vollzug und weiterer Verschärfung des ElektroG

Angesichts der Testergebnisse fordert die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden dazu auf, die Rücknahme- und Informationspflichten des Handels endlich zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren. Es reiche nicht, Gesetze zu verabschieden, die Vorgaben müssten auch kontrolliert und festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden. Ordnungsgelder von bis zu 100.000 € könnten durchaus Wirkung bei den Unternehmen zeigen, ist die DUH-Geschäftsführerin überzeugt. „So lange verantwortliche Landesbehörden Rücknahmepflichten nicht oder nur unzureichend überprüfen, werden wir auch weiterhin Supermärkten und Drogerien bei der Einhaltung von Umweltgesetzen auf die Finger schauen“, kündigte Metz an.

Trotz des Plädoyers für einen besseren Vollzug auf Länderebene sieht die Umwelthilfe auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Zug. So fordert die DUH bei der anstehenden Novellierung des ElektroG verbesserte Vorgaben zur Rücknahme von Elektroschrott. Supermarktfilialen versuchten immer wieder, sich mit ihrer vermeintlich zu kleinen Gesamtverkaufsfläche aus der Verantwortung zu ziehen. Die DUH plädiert daher für eine kostenlose Rücknahmepflicht von Elektrogeräten unter 50 Zentimeter Kantenlänge – bisher gilt dies nur für Geräte mit einer Größe von maximal 25 Zentimetern. Außerdem sollte die Pflicht zur Annahme der Altgeräte künftig auch schon für Filialen mit einer Gesamtverkaufsfläche ab 100 Quadratmetern gelten. Bislang sind nur Geschäfte mit einer Fläche von mindestens 800 Quadratmetern von der gesetzlichen Rücknahmepflicht betroffen.

Neben diesen Forderungen an Behörden und Politik geht die Umwelthilfe auch rechtlich gegen die betroffenen Handelsunternehmen vor, um die Situation bei der Rücknahme von Altgeräten zu verbessern. Die Unternehmen sollen sich dazu verpflichten, die festgestellten Verstöße gegen die Rücknahmepflicht abzustellen und für die Zukunft auszuschließen. In diesem Jahr hat die DUH bereits entsprechende Verfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller sowie gegen die Supermarktketten Rewe und Norma gewonnen. (Eigener Bericht / dpa)

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