Altgeräterücknahme im Handel: Umwelthilfe gewinnt auch Verfahren gegen Rewe und Norma

Bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung der rechtlichen Pflichten zur Rücknahme von Altgeräten im Handel hat sich die Deutsche Umwelthilfe in zwei weiteren Gerichtsverfahren durchgesetzt. Die Landgerichte Köln und Nürnberg-Fürth verpflichteten Rewe und Norma zur kostenlosen Rücknahme von Kleingeräten. Filialen beider Supermarktketten hatten sich bei Testbesuchen der DUH im vergangenen Jahr geweigert, trotz gesetzlicher Vorgaben alte Elektrokleingeräte anzunehmen. Zuvor hatte die Umwelthilfe schon einen ähnlichen Rechtsstreit gegen die Drogeriemarktkette Müller für sich entschieden.

„Unsere erfolgreichen Klagen gegen Rewe und Norma sind ein großer Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Supermärkte, die viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten machen, müssen endlich begreifen, dass sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte übernehmen müssen. Die vor wenigen Tagen von Destatis veröffentlichte Sammelquote von Elektroschrott beträgt für 2021 katastrophale 39 Prozent, obwohl die gesetzliche Vorgabe bei 65 Prozent liegt“, machte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz klar.

Einen wesentlichen Grund für die niedrigen Sammelmengen sieht sie im geringen Engagement des Handels bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten. Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht ins Handeln kommen und Kontrollen durchführen, werde die Umwelthilfe weitere Tests in Supermärkten und Drogerien vornehmen und gegen Verstöße gegen die gesetzlichen Rücknahmepflichten rechtlich vorgehen, kündigt Metz an. „Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu auf, eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu informieren.“

Konkret hat das Landgericht Köln die Supermarktkette Rewe in einem Urteil von Ende Februar nicht nur zur Rücknahme von Kleingeräten entsprechend der Vorgaben des ElektroG verpflichtet, sondern auch zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten hinsichtlich der Rückgabemöglichkeiten und die Entnahmepflicht für Batterien und Akkus. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für die verantwortlichen Geschäftsführer. Den Streitwert legte das Gericht auf 100.000 € fest.

Die Umwelthilfe hatte im Juli bei einer Rewe-Filiale in Wiesbaden erfolglos versucht, einen Mini-Ventilator, einen elektrischen Rasierapparat sowie einen Lautsprecher – alle mit Kantenlängen von weniger als 25 Zentimeter als Kleingeräte eingestuft – abzugeben. Daraufhin verklagte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation die Supermarktkette.

Einen ähnlichen Fall brachte die DUH auch in Bayern zur Anzeige, nachdem ihre Tester ebenfalls im Juli bei der versuchten Abgabe eines Haarföns, einer Computer-Maus sowie eines Kabels in einer Norma-Filiale in Alsenz im rheinland-pfälzischen Donnersbergkreis abgewiesen wurden. Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth schlossen die Umwelthilfe und Norma einen Vergleich, indem sich die Supermarktkette dazu verpflichtet, Kleingeräte den Vorgaben des ElektroG entsprechend zurückzunehmen. Andernfalls drohe eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 €. Das Gericht bezifferte den Streitwert in dem Beschluss von Anfang März auf 40.000 €.

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