Deutsche Umwelthilfe gewinnt Rechtsstreit gegen Drogeriekette Müller wegen Rücknahme von Altgeräten

Wegen der mangelhaften Rücknahme von Elektro-Altgeräten hat die Deutsche Umwelthilfe einen Rechtsstreit gegen die Drogeriemarktkette Müller gewonnen. Das Landgericht Ulm habe das Unternehmen in einem Urteil von Anfang der Woche zur rechtskonformen Annahme von E-Schrott aufgefordert, teilte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation heute mit.

Zuvor hatte die DUH im letzten September bei Testbesuchen festgestellt, dass Müller die Rücknahme von Altgeräten verweigert. Supermärkte, Discounter und Drogerieketten sind seit letztem Sommer ab einer bestimmten Größe der Filialen verpflichtet, kleine Altgeräte zurückzunehmen, wenn sie zumindest zeitweise auch Elektro- und Elektronikgeräte in ihrem Sortiment führen. Im Dezember hatte eine Umfrage ergeben, dass das Rücknahmeangebot von den Verbrauchern nur sehr zögerlich genutzt wird. Neben Müller hatte die Umwelthilfe bei einer Reihe anderer Filialen von Supermarkt-, Discounter- und Drogeriemarktketten Verstöße festgestellt.

Laut dem vorliegenden Urteil ging es konkret um zwei Müller-Filialen in Berlin und Kaiserslautern. Dort hatte die Umwelthilfe im Juli erfolglos die Rückgabe eines gebrauchten Mobiltelefons, eines alten Fotoapparats sowie weiterer Kleingeräte getestet. Das Gericht verurteilte die Drogeriemarktkette daher dazu, künftig entsprechend der Vorgaben des ElektroG bis zu drei Geräte mit Kantenlängen von maximal 25 Zentimeter pro Rückgabefall anzunehmen. Andernfalls drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 € oder ersatzweise eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für den Geschäftsführer des Unternehmens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an alle Supermärkte und Drogerien, ihre Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott ernst zu nehmen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz in einer ersten Reaktion. Angesichts des Wertstoffpotenzials der Altgeräte sowie der mit einer unsachgemäßen Entsorgung verbundenen Risiken für Umwelt und Gesundheit sei es erschreckend, dass große Unternehmen wie Müller erst durch Klagen dazu gezwungen werden müssen, ihrer Verantwortung nachzukommen.

„Bis die zuständigen Landesbehörden nicht umfassend kontrollieren, werden wir weitere Tests in Supermärkten und Drogerien zur Rücknahme von Elektroschrott durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen“, kündigt Metz an. Die Unternehmen seien daher gut beraten, eine konsequente Rücknahme in allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche Sammelmöglichkeiten anzubieten und die Kunden auch aktiv darüber zu informieren.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -