BDE kritisiert Exportverbot der Abfallverbringungsverordnung für Kunststoffabfälle

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) bewertet die neue EU-Abfallverbringungsverordnung zurückhaltend und moniert das – wenn auch temporäre – ausdrückliche Exportverbot für Kunststoffabfälle zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten. Der Verband sieht darin einen unverhältnismäßig weitgehenden Eingriff in den Welthandel.

„Auch wenn die Abfallverbringungsverordnung einige Verbesserungen wie kürzere Notifizierungsverfahren, die Einführung einer Begründungspflicht und eine transparentere Verbringung mit sich bringt, bleibt die grundlegende Problematik bestehen, dass die Verbringungsverordnung dem Ausbau der europäischen Kreislaufwirtschaft im Wege steht. Die europäische Recyclingwirtschaft erfährt durch die Exportbeschränkungen massive Handelsbeschränkungen“, erklärte BDE-Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen am Mittwoch in Berlin.

„Gleichzeitig wird durch intransparente Rezyklatimporte der Aufbau eines tragfähigen europäischen Rezyklatmarktes behindert“, so Bruckschen weiter. Auch eine Studie im Auftrag des Verbands der Europäischen Kunststoffrecycler (PRE) und der Recyclerdachverband Euric haben vor den Auswirkungen der Einfuhren billiger Neuware und als Recyclingmaterial deklarierter Kunststoffe gewarnt.

Am Dienstag hatte das Europäische Parlament den vorläufigen Kompromiss förmlich bestätigt, der zum Ende des letzten Jahres im Trilog von Parlament, Rat und Kommission ausgearbeitet wurde. Sobald der Rat ebenfalls seine Zustimmung erteilt hat, ist die Verordnung offiziell angenommen und kann zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten....

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