BDE geht EU-Entwurf zu Granulatverlust zu weit

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft kritisiert die jüngsten Änderungen des Umweltausschusses zum EU-Verordnungsvorschlag zur Vermeidung von Kunststoffgranulatverlust. Andreas Bruckschen, Hauptgeschäftsführer des BDE, bezeichnete die Regelungen als überzogen und praxisuntauglich.

Die vom Umweltausschuss vorgenommenen Änderungen wurden als bürokratisch und nicht zielführend bezeichnet. „Ein Granulatverlust ist einem ökonomischen Verlust gleichzusetzen, weswegen freiwillige Risikoabschätzungen und Umweltmanagements längst Standard sind", erklärte Bruckschen. Er betonte, dass die zusätzlichen Verpflichtungen für Unternehmen nicht nur den bürokratischen Aufwand erhöhen würden, sondern auch zu finanziellen Belastungen führen könnten.

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Wirtschaftsteilnehmer, die mehr als fünf Tonnen Kunststoffgranulat pro Jahr handhaben, verpflichtend einen Risikobewertungsplan erstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen müssen, um den Granulatverlust zu vermeiden. Dies beinhaltet eine Vielzahl möglicher Maßnahmen, die von den Unternehmen je nach Risikobewertung erwogen werden sollen.

Die vom Umweltausschuss vorgesehenen, pauschalen verpflichtenden Maßnahmen werden nicht nur den Bürokratieaufwand für das mittelständische Kunststoffrecycling unverhältnismäßig aufblähen, sondern auch zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen, weil nicht selten bauliche Veränderungen vorgenommen werden müssen, meinte der BDE. Aufgrund der starken Konkurrenz durch günstige Primärkunststoffe und der geringen Nachfrage nach Rezyklaten sei die wirtschaftliche Situation für die Unternehmen derzeit bereits sehr herausfordernd. Ineffektive zusätzliche und kostenintensive Pflichten würden die wirtschaftliche Situation der Recyclingunternehmen weiter verschlechtern.

Der BDE geht davon aus, dass das Europäischen Parlament über das Dossier in der letzten Plenarwoche dieser Legislatur am 23. April abstimmen wird. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird den Standpunkt in erster Lesung darstellen, sodass das Gesetzgebungsverfahren in der nächsten Legislaturperiode in die zweite Lesung geht. Gehofft wird seitens der Entsorgerverbandes, dass das Plenum den praxistauglichen risikobasierten Ansatz der Europäischen Kommission stützt.

 

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