Euric für weitere Änderungen der PPWR, um Zirkularität von Verpackungen zu verbessern

Der europäische Dachverband der Recyclingwirtschaft Euric begrüßt zahlreiche Aspekte der Verhandlungsposition der EU-Mitgliedstaaten für die Verpackungsverordnung (PPWR), die in der Umweltratssitzung Anfang dieser Woche angenommen wurde. Doch aus Sicht der Organisation sind weitere Schritte erforderlich, um die Kreislauffähigkeit von Verpackungen zu stärken.

Als positive Elemente der „allgemeinen Ausrichtung“ des Rats wertet die European Recycling Industries' Confederation die Beibehaltung der im ursprünglichen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission enthaltenen Ziele für die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, anspruchsvollere nationale Vermeidungsziele festzulegen.

Der Verband spricht sich außerdem dafür aus, Verpackungen mit hoher Kreislauffähigkeit von den Zielsetzungen für die Abfallvermeidung und für Mehrwegverpackungen auszunehmen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene und vom Rat unterstützte Ausnahmeregelung für Kartons in den Bestimmungen über die Wiederverwendung von Verpackungen wird deshalb von Euric mit Nachdruck begrüßt.

Mehr Klarheit für Biokunststoffe gefordert

Als positiv wertet der Dachverband auch die Beibehaltung der Zielsetzungen für den Mindestgehalt an Recyclingmaterial für Kunststoffverpackungen, die ab 2030 und 2040 gelten sollen. Euric fordert jedoch dringend mehr Klarheit bei den Bestimmungen für Biokunststoffe. „Wir lehnen die Vermischung von biobasierten Kunststoffen mit den Zielvorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff weiterhin entschieden ab“, so der Verband.

Die Verhandlungsposition des Rats verpflichtet die EU-Kommission, sechs Jahre nach Inkrafttreten der PPWR den Stand der Technik und die Umwelteigenschaften von Verpackungen aus biobasierten Kunststoffen zu untersuchen und gegebenenfalls Zielvorgaben für eine stärkere Nutzung dieser Werkstoffe vorzuschlagen. Dabei soll allerdings eine Hierarchie gelten, die Rezyklat Vorrang gegenüber biobasiertem Material einräumt.

Ein wichtiges Thema für Euric ist auch die freie Vermarktung von Recyclingmaterial. Der Verband begrüßt deshalb, dass der Rat darauf verzichtet, bestimmten Herstellern bevorzugten Zugang zu Rezyklaten zu ermöglichen, zum Beispiel durch Vorkaufsrechte. Der Verzicht auf solche Regelungen gewährleistet aus Sicht Eurics die Fairness des Marktes und die Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingwirtschaft.

Bedauern über gestrichene Ökomodulation

Die EU-Kommission hatte außerdem vorgeschlagen, die Höhe der Beiträge, die Hersteller an Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung entrichten, abhängig vom Rezyklatgehalt ihrer Kunststoffverpackungen zu modulieren. Die Streichung dieser Anforderung in der Verhandlungsposition des Rats stößt bei Euric auf großes Bedauern. „Die Anerkennung des Niveaus der Rezyklatanteile in Verpackungen ist essenziell für die Steigerung des Verpackungsrecyclings in der EU“, so der Dachverband. Aus seiner Sicht ist es zwingend nötig, die Berücksichtigung des Rezyklatgehalts in den 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich zu fordern und harmonisierte Kriterien im gesamten Binnenmarkt sicherzustellen.

Verwässerte Kriterien für Recyclingfähigkeit

Euric bedauert auch eine Verwässerung der Kriterien für die Bewertung, ob Verpackungen „in großem Maßstab“ recycelt werden können. Der Kommissionsvorschlag fordert dafür Recyclingquoten von mindestens 30 Prozent für Holz und zwischen 55 und 85 Prozent für die anderen Verpackungsmaterialien. Der Rat behält in seiner allgemeinen Ausrichtung zwar die 30 Prozent für Holz bei, senkt aber die Quoten für die anderen Materialien einheitlich auf 55 Prozent.

Die EU-Mitgliedstaaten erweiterten auch die Möglichkeit, sich von der geplanten Pflicht zur Schaffung von Pfandsystemen für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall befreien zu lassen. Die Ausnahmeregelung soll bereits gelten, wenn sie 2026 mehr als 78 Prozent dieser Verpackungen getrennt sammeln, statt erst ab einer Sammelquote von über 90 Prozent 2026 und 2027.

Euric wertet dies als zusätzliche Flexibilität für die Mitgliedstaaten. Doch der Verband ist überzeugt, dass für alle Verpackungsmaterialien Zielvorgaben für die Getrenntsammlung festgelegt werden müssen, um die Sammelmengen zu steigern.

Trilog-Verhandlungen ab Januar

Als nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren werden Vertreter des Rats und des Europaparlaments unter dem Vorsitz der EU-Kommission die sogenannten Trilog-Verhandlungen aufnehmen, um Kompromisse für die Bereiche der PPWR zu entwickeln, in denen die beiden EU-Gesetzgeber unterschiedliche Positionen haben. Ziel ist die Ausarbeitung des endgültigen Texts der Verordnung und ihre Verabschiedung vor den Europawahlen.

Euric unterstreicht mit Blick auf die im Januar anlaufenden Verhandlungen die Bereitschaft des Verbands, eng mit allen Interessengruppen zusammenzuarbeiten. Damit will der Verband sicherstellen, dass der endgültige Verordnungstext „nicht nur alle wichtigen Voraussetzungen für eine Kreislaufwirtschaft schafft, sondern auch Schlüsselanliegen der Recyclingindustrie berücksichtigt“.

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