Deutschland meldet Altgeräte-Sammelquote von 38,6 Prozent

Trotz der Bestrebungen der Politik sind die Sammelmengen an E-Schrott in Deutschland rückläufig. Das wird jetzt auch in offiziellen Daten der Bundesregierung deutlich. So hat das Umweltministerium für das Jahr 2021 eine Sammelquote von nur noch 38,6 Prozent nach Brüssel gemeldet. Die EU-Altgeräterichtlinie schreibt eine Mindestquote von 65 Prozent vor. Im Jahr 2020 lag die Quote immerhin noch bei 44 Prozent. Jüngste Daten für 2022 deuten darauf hin, dass die Lücke zum Sammelziel noch größer wird.

Die von der Regierung an die EU-Kommission übermittelten Daten entsprechen den vom Statistischen Bundesamt bereits zum Jahresbeginn veröffentlichten Zahlen. Demzufolge war die bei den Erstbehandlungsanlagen angenommene Altgerätemenge 2021 nach dem kontinuierlichen Anstieg der Vorjahre um drei Prozent auf 1,006 Mio Tonnen gesunken. Um das EU-weit gültige Mindestsammelziel von 65 Prozent zu erreichen, hätten rund 690.000 Tonnen Altgeräte mehr erfasst werden müssen.

Deutschland entfernt sich dabei immer weiter von der Zielerreichung. Denn die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) hat für das vergangene Jahr einen Rückgang bei den Sammelmengen von elf Prozent vermeldet. Basierend auf diesen Zahlen ergibt sich für 2022 nur noch eine Sammelquote von 33 Prozent. Tatsächlich könnte die endgültige Quote sogar noch niedriger ausfallen, da die von der EAR gemeldeten Zahlen 2021 höher ausfielen als die letztendlich von der Bundesregierung nach Brüssel gemeldete Sammelmenge.

Ursächlich für die wachsende Lücke zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote sind aber nicht nur die zuletzt gesunkenen Sammelmengen. Denn gleichzeitig sind die für die Berechnung der Quote maßgeblichen Verkaufszahlen an Neugeräten stark gestiegen. So wurden laut EAR im letzten Jahr in Deutschland Neugeräte mit einem Gesamtgewicht von 3,26 Mio Tonnen auf den Markt gebracht. Das waren fünf Prozent mehr als noch 2021. Gegenüber 2018 ist die verkaufte Tonnage sogar um fast 900.000 Tonnen gestiegen.

Die Gründe für den starken Anstieg sind aber nicht nur im veränderten Konsumverhalten der Verbraucher zu finden, sondern auch im Anwendungsbereich des Elektrogesetzes, welches seit 2018 eine Vielzahl neuer Produkte umfasst. Mengenmäßig besonders bedeutsam sind dabei Photovoltaikmodule, welche die Tonnage bei den Inverkehrbringungsmengen nach oben treiben, aufgrund ihrer langen Lebensdauer aber noch nicht in relevanter Zahl im Altgerätestrom auftauchen.

Aber auch viele weitere Produkte, wie etwa Möbel oder Kleidung, zählen nach dem ElektroG als Elektrogeräte, wenn sie elektronische Bauteile enthalten. Das führt dazu, dass Vertreiber diese Produkte bei der EAR registrieren müssen. Am Ende der Nutzungsdauer müssen sie dann als E-Schrott entsorgt werden.

bvse gegen Sammlung von blinkenden Turnschuhen als E-Schrott

Aus Sicht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) ist es aber nicht sinnvoll, einen Pappbecher mit Chip oder einen blinkenden Turnschuh auf dem Wertstoffhof als Altgeräte zu entsorgen. Dadurch würden die Produkte im falschen Verwertungssystem landen, kritisiert der für E-Schrott zuständige bvse-Referent, Andreas Habel. Behandlungsanlagen für Altgeräte seien in erster Linie auf die Gewinnung von Metallen und Edelmetallen ausgelegt und könnten auch Kunststofffraktionen erzeugen.

Textilien, Holzmöbel oder Trinkbecher könnten dort jedoch nicht zurückgewonnen werden und verursachten daher nur Aufwand und Kosten, so Habel. Letztlich lande der blinkende Turnschuh zwangsläufig im Restabfall. Diese Art von Produkten müsse daher in geeignete Verwertungswege umgeleitet werden, fordert der Verband. Es mache keinen Sinn, sie zu Erstbehandlungsanlagen zu transportieren, die auf die Behandlung von elektrischen und elektronischen Geräten ausgelegt sind. „Ein Trinkbecker bleibt ein Trinkbecher und wird nicht zum Elektrogerät, nur weil ein Chip auf ihm klebt“, so Habel.

„Die Rechtssetzung sollte sich sinnvollerweise an den technischen Möglichkeiten und Gegebenheiten des Recyclings orientieren und Produktentwickler sollten sich die Frage stellen, ob ihr Produkt auch für eine stoffliche Verwertung geeignet ist. Nur dann wird es auch etwas mit der Kreislaufwirtschaft. Unsinnige Einstufungen helfen da nicht weiter“, zeigt sich der bvse-Experte überzeugt.

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