Kleine Schrottsammler müssen nicht den gesamten Verwertungsweg darlegen

BVerwG klärt Umfang der Anzeigepflicht bei gewerblichen Sammlungen

|
|

Gewerbliche Kleinsammler von Altmetallen müssen bei der Anzeige ihrer Sammlungen bei der zuständigen Behörde in der Regel nur ihren ersten Abnehmer benennen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der vergangenen Woche entschieden (Az: BVerwG 7 C 5.15 v. 30.6.2016). Die Urteilsbegründung steht noch aus. ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -
- Anzeige -