Gewerbliche Kleinsammler von Altmetallen müssen bei der Anzeige ihrer Sammlungen bei der zuständigen Behörde in der Regel nur ihren ersten Abnehmer benennen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der vergangenen Woche entschieden (Az: BVerwG 7 C 5.15 v. 30.6.2016). Die Urteilsbegründung steht noch aus. ...
Kleine Schrottsammler müssen nicht den gesamten Verwertungsweg darlegen
BVerwG klärt Umfang der Anzeigepflicht bei gewerblichen Sammlungen
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