Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (SächsOVG) Bautzen hat einer Berufungsklage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stattgegeben, mit der diese vom Landkreis Erzgebirgskreis Aufwendungsersatz für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle auf einem ihrer Grundstücke verlangt hat. Auf die Berufung der Bundesanstalt wird der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 14. Januar 2022 geändert. Der Landkreis wird verurteilt, an die Bundesanstalt knapp 100 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. August 2020 zu zahlen....
SächsOVG: Bundesanstalt nicht für Beseitigung von illegal abgelagerten Abfällen zuständig
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