Freisprüche im Prozess um PAK-Bauschutt in Autobahn A7

Im Prozess um die Verwendung krebserregender Asphaltreste beim Ausbau der Autobahn A7 sind alle vier Angeklagten vom Landgericht Hildesheim freigesprochen worden. Die 54, 56 und 57 Jahre alten Männer und die 63 Jahre alte Frau seien zwar Ingenieure im Straßenbau, aber keine Experten für Schadstoffe, begründete die Strafkammer am Freitag den Freispruch, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Angeklagten, zwei Bedienstete der Landesbehörde für Straßenbau sowie zwei Mitarbeiter einer privaten Baufirma, hätten das Problem nicht erkennen können. Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab dem Sprecher zufolge, dass andere Personen das Problem der verunreinigten Asphaltreste nicht an die Angeklagten weitergegeben hätten.

Dem Quartett wurde als Straftat fahrlässige Bodenverunreinigung vorgeworfen. Das Urteil (Az. 20 KLs 14 Js 1689/16) ist bisher nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss der Staat auch die Prozess- und Anwaltskosten tragen, wie der Gerichtssprecher erläuterte.

Die Anfänge des Falls liegen bereits über zehn Jahre zurück. Zwischen 2011 und 2014 wurde die A7 südlich von Hildesheim für rund 60 Mio € von vier auf sechs Spuren ausgebaut. Im Anschluss stellte sich heraus, dass dabei mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastete Bestandteile des alten Straßenaufbaus wieder in den Untergrund der neuen Straße eingearbeitet wurden. Daraufhin musste ein zwölf Kilometer langer Streckenabschnitt zwischen dem Dreieck Salzgitter und Bockenem nochmals aufwändig saniert werden. Nach einem Bericht des NDR mussten aus den Seitenbereichen und den Regenrückhaltebecken rund 140.000 Tonnen des kontaminierten Bodenmaterials ausgebaut und als Abfall entsorgt werden. Laut Anklage entstanden dadurch Kosten in zweistelliger Millionenhöhe. Die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet von Sanierungskosten in Höhe von insgesamt 27 Mio €. (dpa / eigener Bericht)

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