bvse für Aufnahme der Müllverbrennung ins BEHG

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) war von Anfang an dafür, die Müllverbrennung in den Geltungsbereich des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) aufzunehmen. Diese Position hat der Verband nun noch einmal bestätigt.

Der bvse begrüße weiterhin das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab dem 1. Januar 2023 in den Geltungsbereich des nationalen Brennstoffemissionshandels aufzunehmen, heißt es in einer Mitteilung des Entsorgerverbandes von heute. Aus Sicht des bvse könne dies zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren energetischen Verwertung beitragen.

Damit nimmt der bvse grundsätzlich eine andere Position ein, als sie BDE, VKU, ITAD und die DGAW vor einigen Tagen eingenommen haben. In einem gemeinsamen Schreiben hatten sich die Verbände gegen die Erweiterung des Brennstoffemissionshandels auf Abfälle ausgesprochen. Anlass dafür war ein Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums zu den "Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft". BDE, VKU, ITAD und DGAW sehen in den Ergebnissen des Gutachtens keine sachgerechte Grundlage für eine Einbeziehung der thermischen Abfallbehandlung in das BEHG, bieten. Vielmehr bestätige es die Bedenken der Verbände.

Hohe Verbrennungspreise für Getrennthaltung und mehr Recycling

Der bvse sieht das nach wie vor anders. „Eine CO2-Bepreisung ist ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und einer aus unserer Sicht höherwertigeren energetischen Verwertung. Teurere Verbrennungspreise werden die Bemühungen verstärken, mehr Stoffe für das Recycling getrennt zu halten oder aus einem Gemisch auszusortieren“, sagte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Zudem sieht der bvse mit einer entsprechenden Anpassung im BEHG eine Chance, auch wieder gleiche wettbewerbspolitische Rahmenbedingungen herzustellen. "Die derzeitige Rechtslage stellt eine Bevorzugung der klassischen Müllverbrennung gegenüber der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen, beispielsweise in Zementwerken, dar", so Rehbock. Letztere unterliegt bereits dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS). „Dieser wettbewerbspolitische Nachteil muss endlich ausgeglichen werden“, forderte Rehbock.

Zertifikatepflicht auf Anlagenbetreiber übertragen

Der Verband erneuert außerdem seine Forderung, die Zertifikatepflicht den Anlagenbetreibern zu übertragen. Das sollte auch aus Gründen der Vereinheitlichung mit den im europäischen Emissionshandel einbezogenen Anlagen so geregelt werden, fordert der bvse. "Die Anzahl der Verpflichteten auf der Anlagenseite ist wesentlich überschaubarer, was die Durchführbarkeit und Vollzugstauglichkeit wesentlich vereinfacht. Grundsätzlich sollte der Erfassungsanteil der eingesetzten Abfälle so hoch wie möglich, demgegenüber aber die Anzahl der Verantwortlichen so gering wie möglich sein", so Rehbock.

"Deutscher Sonderweg" statt europäischer Emissionshandel?

Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-ETS in absehbarer Zeit ohnehin beschlossen wird. Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die Reform des europäischen Emissionshandels hatte Anfang des Jahres in seinem Berichtsentwurf vorgeschlagen, die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 2028 in den EU-ETS einzubeziehen. "In diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Aufwand eines neu geschaffenen komplexen Systems im Vergleich zum Ansetzen bei der Anlage zu rechtfertigen ist und zu einem deutschen Sonderweg verkommt", sagte Rehbock.

Für die Bilanzierung sollte auf Verfahren zur Messung in der Anlage zurückgegriffen werden. „Hier erwähnt das Gutachten, dass in Anlehnung an den EU-ETS vorhandene Möglichkeiten zur Verfügung stehen“, hob bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock hervor.

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