bvse: Abfallende für alle Ersatzbaustoffe in allen Materialklassen

Die Kritik am Vorschlag des Bundesumweltministeriums, die geplante Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) auf die besten Materialklassen zu beschränken, reißt nicht ab. Nach der Baustoffindustrie und einem Verbändebündnis um den BDE hat sich auch der bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung eindeutig positioniert: „Abfallende für alle MEB in allen Materialklassen“ lautet der Tenor der gemeinsam mit Baustoff Recycling Bayern und der Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr (EGRW) verfassten Stellungnahme zum BMUV-Eckpunktepapier.

Eine Einschränkung der dringend notwendigen und überfälligen Abfallende-Verordnung auf bestimmte Ersatzbaustoffe halten die drei Verbände für rechtlich nicht begründbar und unnötig. Außerdem würden dadurch die Ziele der Verordnung sowie die Zielsetzung einer nachhaltigen Kreislaufführung in der Bauwirtschaft konterkariert. „Wir fordern mit Nachdruck, dass alle MEB in allen Materialklassen, sofern diese die in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) vorgegebenen Einbauweisen einhalten oder über eine Einzelfallgenehmigung mit der entsprechenden behördlichen wasserrechtlichen Erlaubnis verfügen, den Status 'Nicht-Abfall' erhalten. Denn nur dieser Status kann bestehende Vorbehalte abbauen und den Zugang zu einem nachhaltigen Absatzmarkt öffnen", so Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer des bvse-Fachverband Mineralik und von Baustoff Recycling Bayern.

Wie im Eckpunktepapier diskutiert, plädiert Schmidmeyer zudem für die Ausweitung des Geltungsbereichs zum Abfallende auch für mineralische Ersatzbaustoffe außerhalb der EBV: „Dies schließt auch Recyclate mit ein, die für den Hochbau bzw. die Herstellung von Bauprodukten sowie im Garten- und Landschaftsbau, z. B. für die Herstellung von Kultursubstraten, Dachbegrünungen oder anderen bodenähnlichen Anwendungen geeignet und zweckbestimmt sind.“

Kriterien für Nebenprodukt-Einstufung in Abfallende-Verordnung integrieren

Darüber hinaus regen die Verbände in ihrer Stellungnahme an, in der künftigen Abfallende-Verordnung Kriterien für die Einstufung von Stoffen als Nebenprodukte zu integrieren und verbindlich zu regeln. Auch der BDE hatte in seiner gemeinsam mit den Verbänden ITAD, BRB, IGAM, Miro und FEhS verfassten Stellungnahme für eine „gemeinsame Abfallende- und Nebenprodukt-Verordnung“ geworben.

„Die aufgrund vergleichsweise geringer Massenbilanz im Eckpunktepapier vorgesehene Nicht-Berücksichtigung von Nebenprodukten lehnen wir ab. Für die betroffenen Hersteller und Inverkehrbringer ist es wichtig, das Abfallende verbindlich zu regeln, da auch hier nur ein 'Nicht-Abfall-Status' Hemmnisse abbaut und einen kreislauffreundlichen Marktzugang möglich macht“, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich.

Andererseits seien nicht alle in der EBV genannten Ersatzbaustoffe überhaupt tauglicher Gegenstand für die Einstufung als Nebenprodukt. Beispielsweise dann, wenn kein ausreichender Markt oder keine entsprechende Nachfrage vorhanden sei, um alle anfallenden Mengen auch weiter verwenden zu können. In diesem Fall sollte aus Sicht von bvse, BR Bayern und EGRW die Möglichkeit bestehen, diese als Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen.

Auch ein negativer Marktpreis ist ein Preis

Außerdem stören sich die drei Verbände daran, wie das BMUV im Eckpunktepapier das im Kreislaufwirtschaftsgesetz für ein Abfallende geforderte Kriterium der Marktnachfrage auslegt. Wie in der BDE-Stellungnahme betonen auch bvse, BR Bayern und EGRW, dass ein negativer Marktpreis ebenfalls ein Preis sei, der das Kriterium des Markts oder der Nachfrage nicht entfallen lasse. „Ein Markt oder eine Nachfrage für einen Stoff oder Gegenstand liegt immer dann vor, wenn die Absicht besteht, diesen zu erwerben. Sobald ein MEB oder ein Rezyklat die Aufbereitungsanlage bzw. ein Zwischenlager mit einer konkreten Zweckbestimmung verlässt, besteht bereits eine Nachfrage“, argumentieren die Verbände in ihrer Stellungnahme.

Wie der BDE in seiner gemeinsamen Verbändestellungnahme hegen auch bvse, BR Bayern und EGRW Zweifel an dem von BMUV vorgeschlagenen Kriterium der Massenrelevanz. „Ob die Masse des anfallenden Stoffstromes neben der Nachfrage für die Marktrelevanz entscheidend ist und herangezogen werden kann, möchten wir verneinen“, heißt es in der bvse-Stellungnahme. Die drei Verbände verweisen auf die mit der Abfallende-Verordnung verbundenen Ziele, den MEB und Rezyklaten durch ihren Status als Nicht-Abfall den Zugang zu einem nachhaltigen Absatzmarkt zu eröffnen und bestehende Vorurteile und Hemmnisse seitens der Verwender gegenüber diesen hochwertigen MEB abzubauen. Zudem sollen durch die Abfallende-Kriterien große Mengen an Ersatzbaustoffen den Status als Nicht-Abfall erhalten und Potenziale für eine hochwertige Verwertung von MEB „entfesselt“ werden, zitieren die Verbände aus dem Eckpunktepapier.

Ziel sei eine möglichst effektive Kreislaufführung und eine hohe Substitution von Primärrohstoffen. Neben dem im Eckpunktepapier aufgeführten und durch die angeführten Statistiken belegten großen Potenzial bei Boden und Steinen verweist der bvse in seiner Stellungnahme zudem auf ein „nicht zu unterschätzendes Substitutionspotenzial“ beim Stoffstrom Bauschutt. Auch deshalb sei der Einbezug aller MEB in allen Materialklassen und von Rezyklaten (z.B. R-Beton und Bauprodukte) in die Abfallende-Verordnung unbedingt geboten und notwendig.

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