EBV: bvse warnt vor Anstieg der Deponierung und hofft auf Länderregelungen im Vollzug

„Der letzte Freitag war für unsere Branche sehr enttäuschend. Wir hätten uns mehr Mut vonseiten der Bundesländer erhofft“, kommentiert bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer die Bundesratsentscheidung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung. Indem sich die Länder gegen notwendige Änderungen an der EBV vor ihrem Inkrafttreten am 1. August entschieden hätten, sei eine wichtige Chance für das Baustoffrecycling und die Kreislaufwirtschaft vertan worden. Der Verband befürchtet, dass es nun zu einer Massenverschiebung Richtung Deponien und Verfüllungen kommt und hofft entsprechend auf einen guten Verordnungsvollzug durch die Länder.

Wie berichtet, hat der Bundesrat auf seiner Sitzung am 7. Juli die Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung in der vom Bundeskabinett Anfang April vorgelegten Fassung beschlossen. Forderungen der Recycling- und Bauwirtschaft nach weiteren Änderungen am Verordnungstext, etwa die Aufnahme einer Abfallende-Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der Analytik von Materialproben, fanden kein Gehör. Sämtliche in diesem Sinne von den Bundesratsausschüssen für Wirtschaft, Verkehr und Wohnungsbau zur Abstimmung gestellte Empfehlungen wurden abgelehnt. Stattdessen folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des federführenden Umweltausschusses, der auf etwaige Maßgaben verzichtet hatte, um ein rechtzeitiges Inkrafttreten der EBV im kommenden Monat sicherzustellen.

Für den bvse wären die abgelehnten Ausschussempfehlungen „ausnahmslos unverzichtbar gewesen, um die Ersatzbaustoffverordnung ab dem 1. August umsetzbar und vor allem praktikabel zu machen“. Nur mit diesen Änderungen und Ergänzungen hätte laut Schmidmeyer gewährleistet werden können, dass die Ziele der EBV erreicht werden und ein erfolgreicher Start gelingt.

Mobile Aufbereitung wird technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar

Besonders bedauert der bvse das Votum zum Thema „Analyseverfahren“. Aus Verbandssicht hätte sich der Bundesrat zumindest dafür aussprechen müssen, dass beim Eignungsnachweis neben dem ausführlichen Säulenversuch auch alternativ der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren hätte gewählt werden können. Denn der kosten- und zeitbezogene Mehraufwand durch das ausführliche Säulenverfahren werde insbesondere die mobile Aufbereitung vor Ort auf den Baustellen, die bis zu 50 Prozent der gesamten Aufbereitungstätigkeit ausmachten, empfindlich treffen, warnt der Verband. Durch die neuen Vorgaben würden die bisher geübten Bauabläufe empfindlich gestört und die Kosten für die Bauherren unnötigerweise um das Drei- bis Vierfache erhöht. „Somit wird die mobile Aufbereitung technisch unmöglich und wirtschaftlich unzumutbar gemacht“, so Schmidmeyer.

Die Konsequenz wird laut bvse sein, dass anfallende Bau- und Abbruchabfälle nun vermehrt in stationäre Aufbereitungsanlagen und/oder genehmigte Sammel-/Lagerplätze transportiert werden. Dies sei zum einen ein „Bärendienst“ für Klima und Umwelt, da ein mehr an Transporten und Verkehr auch ein mehr an Energieverbrauch und CO2-Emissionen bedeute. Zum anderen würden die bestehenden Aufbereitungsanlagen und/oder Sammel-/Lagerplätze diese Massen mangels ausreichender Kapazitäten gar nicht aufnehmen können. „Das wird kurzfristig unweigerlich zu einer Massenverschiebung in die Verfüllungen und in die Deponien führen und die Kostenschraube am Bau weiter nach oben treiben“, warnt der bvse-Geschäftsführer.

Zeit für Regelungen in den Ländern wird knapp

Schmidmeyer sieht daher nun die Länder gefordert zu entscheiden, wie die EBV am besten umgesetzt wird. Die Zeit für Regelungen in den Ländern werde allerdings knapp. Es werde zwar bereits intensiv an „FAQ“ gearbeitet. „Aber es wird für uns alle jetzt ein bisschen eng. In drei Wochen startet die EBV und wir haben in den meisten Ländern noch nichts Konkretes vorliegen“, so Schmidmeyer.

Zum Thema Abfallende zeigt sich der bvse-Mineralikexperte trotz des negativen Votums des Bundesrates zu den Ausschussempfehlungen indes optimistisch. Zwar zeichneten sich bisher in den Ländern sehr unterschiedliche Vorgehensweisen ab und eine bundeseinheitliche Lösung erscheine zurzeit fraglich. Mit der vom bvse mitinitiierten QUBA-Qualitätssicherung für Sekundärbaustoffe sieht sich der Verband aber sehr gut aufgestellt. „Gegebenenfalls werden wir auf Grundlage unseres Rechtsgutachtens das Abfallende für QUBA-zertifizierte Sekundärbaustoffe feststellen und uns mit den Behördenseiten entsprechend auseinandersetzen“, so Schmidmeyer.

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