EU-Parlament fordert weitreichendes Recht auf Reparatur

Das Europäische Parlament hat heute seine Forderungen zu dem von der EU-Kommission geplanten „Recht auf Reparatur“ mit großer Mehrheit verabschiedet. Die Abgeordneten waren sich einig, dass ein wirksames Recht auf Reparatur den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen sollte, darunter Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung, Verbraucherinformation, einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit sowie das öffentliche Auftragswesen.

Produkte sollten künftig so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre Teile leicht zugänglich und ausbaubar sind, fordert das Parlament. Reparaturbetriebe und Verbraucher sollten kostenlosen Zugang zu den erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten.

Das EU-Parlament will darüber hinaus Anreize setzen, damit Verbraucher Geräte eher reparieren als austauschen. Denkbar wären hierfür verlängerte Garantien oder Ersatzgeräte für die Dauer der Reparatur.

Software-Updates für Mindestzeitraum anbieten

Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Software-Updates für digitale Geräte für einen Mindestzeitraum erhältlich sind und Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über deren Verfügbarkeit informiert werden. Die Updates sollten zudem reversibel sein und dürften nicht zu einer verminderten Leistung der Geräte führen.

Die für Verbraucher zur Verfügung gestellten Informationen zu Reparaturbewertungen, zur geschätzten Lebensdauer, zu Ersatzteilen, zu Reparaturdiensten und zum Zeitraum, in dem Software-Updates verfügbar sind, sollten außerdem harmonisiert werden. Außerdem fordern die Abgeordneten den Einsatz von intelligenten Kennzeichnungsmitteln wie QR-Codes oder digitalen Produktpässen.

Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu Wertminderung durch Veralten führen, könnten als „unlautere Geschäftspraktiken“ betrachtet und nach EU-Recht verboten werden, erklärt das EU-Parlament weiter. Hersteller und Verkäufer sollten außerdem möglicherweise gemeinsam in die Haftung genommen werden, falls ihre Produkte nichtkonform sind.

Aus Sicht der Abgeordneten stellt das Recht auf Reparatur eine zentrale Säule der Agenda für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Green Deals der EU dar. Die Kommission will im dritten Quartal einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über den Warenhandel vorlegen und zieht dabei auch einen gesonderten Rechtsakt über das Recht auf Reparatur in Erwägung.

Auch die Ampelkoalition will in Deutschland ein „Recht auf Reparatur“ einführen, wie die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich ankündigte. Im Januar äußerte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) im Bundestag dazu.

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