LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und müssen daher als Elektronikgeräte gekennzeichnet werden. Das hat das Landgericht Aachen Anfang des Monats entschieden (Urteil vom 5. Juni 2012, Aktenzeichen: 41 O 8/12). In dem konkreten Fall hatte ein Händler ...
Gericht: LED-Lampen sind keine Glühlampen nach ElektroG
Ähnliche Artikel
© 2012 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.