LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und müssen daher als Elektronikgeräte gekennzeichnet werden. Das hat das Landgericht Aachen Anfang des Monats entschieden (Urteil vom 5. Juni 2012, Aktenzeichen: 41 O 8/12). In dem konkreten Fall hatte ein Händler ...
Gericht: LED-Lampen sind keine Glühlampen nach ElektroG
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