EBV-Novelle: Prüflaboratorien warnen vor Streichung des Säulenversuchs

Vor der diesen Freitag anstehenden Bundesratsabstimmung zur geplanten Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat sich der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) in einem Dringlichkeitsschreiben an die Bundesländer gewandt. Der Verband wehrt sich gegen den in den Bundesratsausschussempfehlungen vorgebrachten Vorschlag, den Säulenversuch aus dem Verordnungstext zu streichen und für die Analytik von Materialproben einzig das 2:1-Schüttelverfahren zuzulassen. Auch die Recyclingverbände BDE und BRB lehnen diese von den Ausschüssen für Wohnungsbau und Verkehr ausgesprochene Empfehlung entschieden ab.

Aus Sicht des VUP ist dieser Vorschlag sowohl fachlich, wirtschaftlich als auch „praktisch“ nicht zu vertreten und werde deshalb von den Prüf- und Laborunternehmen kategorisch abgelehnt. Der Verband verweist in seiner Positionierung auf die enormen Vorleistungen und Vorbereitungen, die in Untersuchungsstellen, Behörden, aber auch in Wissenschaft und Normung in Bezug auf das Inkrafttreten der Mantel- bzw. Ersatzbaustoffverordnung seit Jahren erbracht wurden. So seien teilweise in einigen Bundesländern bereits Regelungen der neuen EBV vorfristig implementiert worden. Labore hätten im Lichte der neuen EBV bereits hunderte, wenn nicht sogar tausende Erstprüfungen gemäß dem ausführlichen Säulenversuch durchgeführt und dafür enorm in Technik und Know-how investiert.

Insgesamt würde ein Verzicht auf die Säulenversuche in der EBV aus Sicht des VUP das gesamte zugrundeliegende fachliche und naturwissenschaftliche Konzept in Frage stellen und das darauf aufbauende Güteüberwachungskonzept ad absurdum führen. Die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen würde damit in Gefahr stehen und damit eine mit dem Gesetzesvorhaben verbundenen Zielstellung erheblich konterkarieren

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