DWA: Baggergut gehört in die Abfallende-Verordnung

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) spricht sich, wie viele andere Verbände, für eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der geplanten Abfallende-Verordnung für mineralische Ersatzbaustoffe aus. Gründe dafür, eine Materialklasse auszuklammern, seien nicht ersichtlich, konstatiert die DWA in ihrer Stellungnahme zum kürzlich vom Bundesumweltministerium veröffentlichten Eckpunktepapier. Insbesondere kritisiert der Verband den Ausschluss von Baggergut und moniert eine weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbare Ungleichbehandlung gegenüber Bodenmaterial.

Zur Förderung der Ressourcenschonung, des Klimaschutzes und der Kreislaufwirtschaft sollten laut DWA grundsätzlich alle in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aufgeführten mineralischen Ersatzbaustoffe in die Abfallende-Verordnung einbezogen werden. Aus den gleichen Gründen sollten zudem alle Materialklassen einbezogen werden, da die EBV selbst sicherstelle, dass bei gesetzeskonformer Verwendung keine nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit und schädliche Bodenveränderungen zu besorgen seien.

Darüber hinaus sollte in der Abfallende-Verordnung aus Verbandssicht auf die Verwertungsoptionen des gesamten Zuständigkeitsbereiches der Mantelverordnung eingegangen werden – neben der EBV also auch auf die Bundes-Bodenschutzverordnung. Das bedeute, dass das Eckpunktepapier auch die Verwertung bzw. Verwendung von Böden und Baggergut einschließen sollte, die außerhalb von technischen Bauwerken zum Einsatz kommen.

Wie die DWA weiter betont, stelle Baggergut der Stoffklassen BG-0, BG-0* und BG-F0* aufgrund der geringen Schadstoffbelastung kein Umweltrisiko dar und unterscheide sich kaum von Bodenmaterialien. Daher müssten Baggergut und Bodenmaterial in der Abfallende-Verordnung auch gleichbehandelt werden.

Die Argumentation des BMUV, wonach ein Abfallende für Baggergut aufgrund einer noch nicht zufriedenstellenden Datengrundlage nicht in Betracht komme, kann die DWA nicht nachvollziehen. Der Wasserwirtschaftsverband verweist auf die in Deutschland gesammelten langjährigen Erfahrungen im Umgang mit Baggergut, für das es vielfältige Verwertungsoptionen etwa im Landschafts- und Deichbau, bei der Rekultivierung, in Erdwällen oder im Deponiebau gebe. Rechtlich gesehen sei der Einbau von Baggergut in technische Bauwerke nach EBV sowie – alternativ – seine Verwendung in bodenähnlichen Anwendungen nach BBodSchV für Mensch und Umwelt unbedenklich, da beide Verordnungen jeweils sicherstellten, dass es keine Besorgnis für Boden und Grundwasser geben könne, so die DWA.

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -