NRW startet mit Bestandsaufnahme eigenes Monitoring zur Ersatzbaustoffverordnung

Was sind die praktischen Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung und kommt es, wie von Kritikern der Verordnung befürchtet, zu größeren Stoffstromverschiebungen Richtung Deponie? Um diese Fragen zu beantworten, wurde die Bundesregierung in der im August letzten Jahres in Kraft getretenen Verordnung dazu verpflichtet, bis August 2025 eine Überprüfung der Verordnung vorzunehmen und bis August 2027 ein wissenschaftlich begleitetes Monitoring durchzuführen. Zur Unterstützung dieser bundesweiten Evaluierung führt das Land Nordrhein-Westfalen ferner noch ein eigenes Monitoringprogramm durch. Als ersten Teil hiervon hat das Landesumweltamt (Lanuv) nun eine Bestandsaufnahme zum Aufkommen und Verbleib der mengenrelevanten Ersatzbaustoffe in NRW veröffentlicht.

Wie das Lanuv gleich zu Beginn der Studie betont, gibt es bisher keine Datengrundlagen, die eine vollständige Erhebung zum Aufkommen und Verbleib mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) zulassen. Daher erfolgte die Bestandsaufnahme durch Auswertung verfügbarer Datenquellen aus Erhebungen nach Umweltstatistikgesetz und den Datenbanken für Deponien (ADDIS.web) und Abfallentsorgungsanlagen (AIDA). Ergänzend wurden Befragungen verschiedener Marktteilnehmer durchgeführt. Die auf diese Weise gewonnenen Daten beziehen sich auf die Jahre 2020 bzw. 2021 als aktuellsten Stand.

Im Ergebnis der Bestandsaufnahme zeigte sich, dass Bodenmaterial mit einem geschätzten jährlichen Aufkommen von mindestens 26 Mio Tonnen der mit Abstand größte Mengenstrom der mineralischen Abfälle in NRW ist. Da Mengenströme, die vor Ort wiedereingebaut oder unmittelbar vom Ausbauort zum Einbauort verbracht werden, statistisch nicht erfasst werden, sei das tatsächliche Aufkommen sogar noch größer, so das Lanuv.

Zu welchen Ergebnissen das LANUV im Einzelnen kommt und welche Empfehlungen die Behörde zur Steigerung der Verwertungsquoten abgibt, lesen Sie hier.....

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