BDE und BRB geben Empfehlungen für Bundesratsabstimmung zur EBV-Novelle ab

Heute in einer Woche berät der Bundesrat über die von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderung der Ersatzbaustoffverordnung. Nachdem die Bundesratsausschüsse vor wenigen Tagen ihre Beschlussempfehlungen veröffentlicht haben, haben nun die Recyclingverbände BDE und BRB die Ministerpräsidenten der Länder und die übrigen Bundesratsmitglieder angeschrieben, um ihrerseits Empfehlungen für die Abstimmung im Plenum zu geben. Einigen der Ausschussempfehlungen wird zugestimmt, andere werden abgelehnt.

Ein großes Anliegen des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) bleibt der Erhalt von § 1 Abs. 1 Nr. 3 EBV, den die Bundesregierung laut ihrem im April vorgestellten Entwurf für die EBV-Novelle streichen will. Dieser besagt, dass die ordnungsgemäße Herstellung, Güteüberwachung und Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß Ersatzbaustoffverordnung nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes führt. Aus Sicht der Verbände ist dieser Verweis „elementar, um die Akzeptanz mineralischer Ersatzbaustoffe weiter zu erhöhen".

Den ausführlichen Bericht mit allen Anmerkungen von BDE und BRB zu den Empfehlungen der Bundesratsausschüsse lesen Sie hier......

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