E-Schrottsammlung „dramatisch schlecht“: DUH fordert einfachere Rückgabemöglichkeiten und verpflichtende Sammelziele für Hersteller

In Deutschland wurden zuletzt spürbar weniger Altgeräte erfasst. Mit einer Sammelquote von nur noch 32 Prozent rückt das gesetzliche Mindestziel von 65 Prozent in immer weitere Ferne. Die Deutsche Umwelthilfe plädiert angesichts dieser „dramatisch schlechten“ Zahlen bei der E-Schrottsammlung für umfangreiche Änderungen bei der anstehenden Novelle des Elektrogesetzes.

„Bundesumweltministerin Lemke darf nicht weiter tatenlos zusehen, wie in Deutschland bereits zum fünften Mal in Folge die gesetzliche Sammelquote deutlich unterschritten wird“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Im ElektroG müssten verbindliche Sammelziele für Hersteller und mehr verbraucherfreundliche Rückgabemöglichkeiten im Handel festgelegt werden. „Zudem sollten durch die Einführung einer verbindlichen Wiederverwendungsquote mehr funktionsfähige Geräte aufbereitet und einer erneuten Nutzung zugeführt werden“, so Metz.

Hinsichtlich der Vorgaben zur Handelsrücknahme fordert die Umwelthilfe konkret, dass alle Händler von Elektrogeräten unabhängig von der Verkaufsfläche grundsätzlich dazu verpflichtet werden sollten, bei einem Neukauf ähnliche Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Bisher trifft diese Pflicht nur Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 100 Quadratmetern.

Zudem sollten alle Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 100 Quadratmetern dazu verpflichtet werden, Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 50 Zentimetern kostenlos ohne einen Neukauf zurückzunehmen. Bisher liegt die Größengrenze hier bei 25 Zentimetern.

Informationspflichten verschärfen und Hersteller für Sammlung verantwortlich machen

Für problematisch hält die DUH auch die Ausgestaltung der gesetzlichen Informationspflichten zur Rücknahme von Elektroschrott. Konkrete Anforderungen, wie die Verbraucherinformation über bereitgestellte Rückgabemöglichkeiten ausgestaltet werden muss, gebe es im Elektrogesetz nicht. Das führe oft zu einer praxisuntauglichen und schlecht wahrnehmbaren Kommunikation, sodass viele Verbraucher gar nicht wüssten, dass kleine Elektroaltgeräte auch in Supermärkten zurückgegeben werden können, kritisiert die Umwelthilfe.

Darüber hinaus drängt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation auf eine stärkere Verpflichtung der Gerätehersteller. „Bislang gibt es für Elektroschrott nur eine allgemeine Gesamtsammelquote von 65 Prozent für ganz Deutschland, sodass die einzelnen Hersteller sich ihrer Verantwortung für die sachgerechte Erfassung und Entsorgung der Altgeräte leicht entziehen können. Solange sie weder Angaben zu der von ihnen zurückgenommenen Menge alter Elektrogeräte machen, noch Konsequenzen bei einer niedrigen Sammelmenge befürchten müssen, ist es kein Wunder, dass die Sammelquoten weiter sinken“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Alle Hersteller sollten daher die gesetzliche Sammelquote erfüllen und ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen, fordert er. Nur so könne man die Probleme durch unsachgemäß entsorgten Elektroschrott in den Griff bekommen.

Wiederverwendungsquote von 15 Prozent gefordert

Die in dieser Woche vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen offenbarten außerdem erneut, den geringen Anteil der erfassten Altgeräte, die für eine Wiederverwendung aufbereitet werden. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung lag auch 2022 unter zwei Prozent – für die DUH ein „weiteres Armutszeugnis“.

Die Umwelthilfe fordert daher von Ministerin Lemke eine verbindliche Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung. Für Deutschland sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden.

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