E-Schrott: Wissen über Rückgabemöglichkeiten im Handel wächst, Barrieren für Entsorgung dennoch weiter hoch

Immer mehr Menschen wissen über die Möglichkeiten zur Rückgabe ihrer Altgeräte im Handel Bescheid. Die Barrieren für eine ordnungsgemäße Entsorgung von E-Schrott werden in der Bevölkerung dennoch nicht kleiner. Zu diesen Ergebnissen kommt die Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) in der Auswertung einer aktuellen Umfrage.

Demzufolge hat sich das Wissen über die Rückgabemöglichkeiten von Elektro-Altgeräten im Handel deutlich verbessert. Erfreulich sei, dass inzwischen etwa die Hälfte der Bevölkerung weiß, dass der Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet ist, Elektrokleingeräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zurückzunehmen, berichtet die EAR. Mittlerweile liegt die Bekanntheit für die sogenannte 0:1-Rücknahme bei Discountern und Supermärkten, die seit Sommer 2022 gilt, ähnlich hoch wie bei der bereits seit Jahren geltenden, gleichlautenden Regelung für Elektrofachmärkte.

Das Wissen über die Pflicht zur Rücknahme von Kleingeräten durch den Onlinehandel hat zwar ebenfalls zugenommen. Fast zwei Dritteln der Befragten ist diese Abgabemöglichkeit aber weiterhin nicht bewusst.

Aus Sicht der EAR reicht das insgesamt gestiegene Wissen zur Altgeräterückgabe im Handel alleine nicht aus, um positive Veränderungen herbeizuführen. Es zeige sich, dass die Rückgabe im Lebensmitteleinzelhandel noch nicht als gelebte Realität wahrgenommen werde. Der Handel müsse aktiv kommunizieren und die Rückgabe eindeutig anbieten, um weiterhin bestehende Hemmnisse zu überwinden, fordert die Stiftung.

Denn die aktuelle Befragung zeigt zudem, dass die Barrieren für eine ordnungsgemäße E-Schrott-Entsorgung in der Bevölkerung eher wachsen. So gibt jeweils rund ein Drittel der Befragten an, dass es zu wenig Entsorgungsmöglichkeiten in der Nähe gebe, die Abgabemöglichkeiten sehr umständlich seien oder man nicht wisse, ob die Abgabe mit Kosten verbunden sei. Die Anteile der entsprechenden Antworten sind dabei gegenüber der ersten Befragung im Jahr 2019 teilweise signifikant gestiegen.

Das trifft auch für die Unsicherheit über die Einstufung von Geräten und Produkten als E-Schrott sowie die Klagen über unzureichende Informationen zu. Außerdem sind weiterhin zwei von fünf Befragten unsicher, ob ihre Altgeräte nach der Entsorgung tatsächlich korrekt und umweltgerecht weiterverarbeitet werden.

Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne, welches klar machen soll, dass Geräte nicht in Restmüll- oder sonstigen Abfalltonnen entsorgt werden dürfen, kannten in der aktuellen Umfrage nur sieben Prozent der Befragten. Das waren aber immerhin etwas mehr als noch bei der ersten Befragung im Jahr 2019. Gleichzeitig wissen aber weiterhin immerhin zwei Drittel, dass man Kleingeräte nicht im Hausmüll oder der gelben Tonne bzw. dem gelben Sack entsorgen darf.

Ähnlich vielen Befragten ist zudem bewusst, dass sie ihre Altgeräte nicht zum Verschenken an die Straße stellen dürfen. Anders sieht es bei der kostenlosen Mitnahme von Geräten durch sogenannte fliegende Schrotthändler aus. Hier weiß nur ein Viertel, dass diese Art der Geräteentsorgung nicht erlaubt ist.

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