Entwurf für ElektroG-Novelle veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium hat heute den Referentenentwurf zur Novelle des ElektroG veröffentlicht. Die Gesetzesänderung sieht wie bereits berichtet die Einführung des sogenannten „Thekenmodells“ bei kommunalen Sammelstellen sowie eine Ausweitung der Rücknahmepflichten im Handel vor.

Über die geplanten Änderungen am ElektroG hatte Justine Hafner vom BMUV bereits in der letzten Woche im Rahmen des Altgerätetages des bvse in Düsseldorf informiert. Zu den „minimalinvasiven Eingriffen“ des „Novellchen“ gehört neben der Einsortierung von Altgeräten in Sammelbehältnisse auf dem Wertstoffhof, die künftig nur noch von Mitarbeitern der Wertstoffhöfe erfolgen soll, auch eine Ausweitung der sogenannten 0:1-Rücknahmepflicht auf Geräte bis zu einer Größe von 50 Zentimetern. Wenn nicht gleichzeitig ein vergleichbares Neugerät gekauft wird, müssen Vertreiber Altgeräte bisher nur bis zu einer Größe von 25 Zentimetern zurücknehmen.

Neu im ElektroG ist auch eine Rücknahmepflicht für alle Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten. Davon erhofft sich das Umweltministerium, dass die Risiken einer unsachgemäßen Entsorgung dieser batteriehaltigen Geräte reduziert werden. Eine Steigerung der Altgerätemengen in den regulären Erfassungskanälen erhofft sich das BMUV auch von einer einheitlichen Kennzeichnung von Rücknahme- und Sammelstellen sowie durch Anreize für mehr Eigenrücknahmen der Hersteller.

Für welche Gesetzesänderungen längere Übergangsfristen gewährt werden sollen und mit welchen Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung das Bundesumweltministerium durch die Novelle des ElektroG rechnet, lesen Abonnenten unseres Premium-Angebots hier...

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