BDE fordert mehr Einsatz für „Schengenraum für Abfälle“

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft beklagt nach der vorläufigen Einigung zur künftigen Ausgestaltung der EU-Abfallverbringungsverordnung (VVA) unnötige Hürden für die weltweite Etablierung der Kreislaufwirtschaft. „Auch wenn viele Details der neuen Regeln der Abfallverbringungsverordnung noch nicht bekannt sind, so steht fest, dass sich Parlament und Rat im Trilog unter Moderation der Kommission tatsächlich darauf geeinigt haben, ein Exportverbot für sortenreinen Kunststoff für das Recycling in Nicht-OECD-Drittstaaten einzuführen. Dies ist ein Rückschlag für die Schaffung einer weltweit funktionierenden Circular Economy“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth Ende letzter Woche in Berlin.

Die am vergangenen Donnerstag erzielte vorläufige Einigung zwischen Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rats sieht strengere Regeln für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der Union in Drittländer vor. Insbesondere enthält sie ein Verbot der Ausfuhr von nicht gefährlichen Kunststoffabfällen (B3011) in Nicht-OECD-Länder. Betroffene Länder können frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der geänderten VVA einen Antrag bei der Kommission stellen, in dem sie ihre Bereitschaft zur Einfuhr von EU-Kunststoffabfällen bekunden. Nur wenn sie nachweisen können, dass sie strenge Standards bei der Bewirtschaftung von Abfällen erfüllen, wird die EU dann einen delegierten Rechtsakt zur Aufhebung des Verbots für die jeweiligen Länder erlassen.

„Vor dem Hintergrund eines solch weitgehenden Eingriffs in den internationalen Abfallverkehr für das Recycling von grün-gelistetem Plastik wird nun die Schaffung eines ,Schengenraums‘ für Abfälle innerhalb der EU umso wichtiger“, so Kurth. „Wir können nunmehr nur hoffen, dass wenigstens die neuen Regeln für die Abfallverbringung innerhalb der EU die für die Kreislaufwirtschaft nötige Flexibilität bieten, damit Abfälle dorthin verbracht werden können, wo sie am besten recycelt werden können.“

Der vollständige Text der künftigen Abfallverbringungsverordnung ist noch nicht öffentlich verfügbar. Zu seiner endgültigen Verabschiedung muss der Kompromiss vom Plenum des EU-Parlaments und vom Rat der EU bestätigt werden.

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