BDE begrüßt Fortschritte beim Recht auf Reparatur

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft begrüßt die auf EU-Ebene erzielten Fortschritte zum Recht auf Reparatur. Der BDE erwartet dadurch eine Stärkung der Abfallhierarchie, betont aber gleichzeitig die Bedeutung der Recyclingfähigkeit von Produkten.

Das Europäische Parlament hatte letzte Woche seine Position zum geplanten Recht auf Reparatur verabschiedet. Im Anschluss hatten auch die Mitgliedstaaten ihre Position für das Gesetzesvorhaben festgelegt. Bundesumweltministerin Lemke hatte in diesem Zusammenhang angekündigt, sich im Rat für ein starkes Recht auf Reparatur einsetzen zu wollen. Außerdem will sie im kommenden Jahr einen Gesetzesentwurf zur Stärkung von Gerätereparaturen vorlegen.

„Die schnellen Entwicklungen im legislativen Prozess zum Right-to-Repair beweisen, dass die europäischen Organe die Abfallvermeidung als höchste Stufe der Abfallhierarchie stärken und sie als wichtigen Teil der Kreislaufwirtschaft begreifen. Zu diesem Zweck ist Reparierbarkeit von wesentlicher Bedeutung“, erklärt Peter Kurth. Um das Problem der „Wegwerfkultur“ ganzheitlich lösen zu können, müsse aber der ganze Lebenszyklus von Produkten betrachtet werden. „Recycelbarkeit am Ende der Verbraucherkette ist ebenso wichtig, wie die Langlebigkeit der Produkte“, betont der BDE-Präsident.

Nachdem Parlament und Rat ihre Positionen festgelegt haben, sollen die Verhandlungen im Trilog noch in diesem Jahr aufgenommen werden können. Ein erstes Treffen von Kommission, Rat und Parlament soll bereits am 7. Dezember stattfinden.

Streitpunkte zwischen Rat und Parlament sieht der BDE hinsichtlich der Rangfolge von durchzuführenden Maßnahmen im Falle eines Defekts. Hier befürworte der Rat die derzeitig geltende Gleichwertigkeit von Reparatur und Ersatz eines Produktes, während der Kommissionsvorschlag die Reparatur bevorzuge. Das Parlament hingegen gibt dem Verbraucher die Möglichkeit einen Ersatz anzufordern, sollte eine Reparatur „erhebliche Unannehmlichkeiten“ nach sich ziehen.

Auch bei den geplanten Online-Plattformen, welche Verbrauchern Informationen zu Standorten von Reparaturbetrieben, Repaircafés und Verkäufern reparierter Geräte liefern sollen, gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Kommission und Parlament sehen hier die Mitgliedstaaten in der Verantwortung. Der Rat drängt hingegen darauf, dass die Kommission eine europaweit einheitliche Plattform entwickelt. Dort könnten die Mitgliedstaaten dann die für ihr Territorium relevanten Informationen verwalten und gegebenenfalls nationale Plattformen verlinken.

Einigkeit zwischen Rat und Parlament besteht aus Sicht des Verbandes aber bei der Kernforderung der Richtlinie, dass Hersteller eine Reparatur nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen dürfen. Lediglich wenn es rechtlich oder physisch nicht mehr möglich sei, eine Instandsetzung vorzunehmen, dürfe der Produzent die Reparatur verweigern. Während sich die Neuregelung nach dem Kommissionsvorschlag und der Positionierung des Rates vorwiegend auf Haushaltsgeräte, beispielsweise Waschmaschinen oder Geschirrspülmaschinen, sowie etwa elektronische Bildschirme beziehen soll, habe das Parlament für eine Erweiterung der Produktpalette um Handys und Tablets gestimmt.

Positiv ist aus Sicht des BDE, dass weder Kommission, noch Parlament und Rat dem Onlinehandel Ausnahmen bei den Reparatur-Anforderungen einräumen wollen. Damit würden sowohl die europäischen Wettbewerbsbedingungen als auch die Kreislaufwirtschaft umfassend gestärkt, lobt der Verband.

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