Wieder Sonderweg: Bayern mit eigenen FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung

Eines der großen Ziele der viele Jahre diskutierten und kürzlich im August in Kraft getretenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz war es, die Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle bundesweit zu vereinheitlichen. Dass der Rechtsrahmen dennoch nicht ganz einheitlich geworden ist, liegt an Bayern, auf dessen Drängen kurz vor der finalen Abstimmung vor zwei Jahren noch eine Öffnungsklausel für landeseigene Regeln bei Grubenverfüllungen in die novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung aufgenommen wurde. Und auch bei der Anwendung der neuen Ersatzbaustoffverordnung, die die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festlegt, geht Bayern, wie sich jetzt zeigt, eigene Wege. So teilt Bayern nicht den kürzlich von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlichten Fragen-und-Antworten-Katalog zur EBV. Stattdessen hat das Landesamt für Umwelt (LfU) eine eigene FAQ-Sammlung herausgegeben.

„Bayern vertritt zu einzelnen Elementen der LAGA-Information ,Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung – Version 2‘ eine abweichende Auffassung“, heißt es in einer dem jüngsten Umlaufbeschluss der Umweltministerkonferenz beigefügten Protokollerklärung des Freistaates. Daher sei in Bayern bislang keine offizielle Einführung der LAGA-FAQ als Gesamtwerk vorgesehen. Eine teilweise Einführung werde geprüft.

Stattdessen hat das LfU Ende August eine eigene Sammlung häufig gestellter Fragen und zugehöriger Antworten zur Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung in Bayern eingeführt. Wie die Behörde in einem Begleitschreiben zu den bayerischen FAQ ausführt, zielen diese primär darauf ab, Fragen zu klären, zu denen seitens der LAGA keine Vollzugshinweise erstellt wurden bzw. die insbesondere in Bayern aufgrund der dortigen örtlichen Gegebenheiten von besonderer Relevanz seien. Als Beispiel hierfür wird der Einbau von Ersatzbaustoffen auf kiesigen Böden genannt.

Gerade um dieses Thema hatte es bei den parlamentarischen Abstimmungen zu der noch vor Inkrafttreten der EBV im Frühsommer beschlossenen Änderungsverordnung hitzige Diskussionen gegeben. Die dabei von Wirtschaftsseite und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geäußerte Befürchtung ist, dass durch die in der EBV festgelegten Einbaubeschränkungen die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (mit Ausnahme von unbelastetem Bodenmaterial und Baggergut) in nahezu allen Flussgebieten Deutschlands, auf Karstböden oder Grundgestein ausgeschlossen wird.

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