Neues Kreislaufwirtschaftspaket verzögert sich

Die Europäische Kommission kann ihren bisherigen Zeitplan für die Änderung der EU-Verpackungsrichtlinie und ihren geplanten Rahmen für biologisch abbaubare Kunststoffe nicht halten. Ihr zweites Kreislaufwirtschaftspaket des laufenden Jahres, dessen Veröffentlichung vorläufig für den 20. Juli geplant war, taucht in der aktuellen Planung für die wöchentlichen Sitzungen der Kommissionsmitglieder erst deutlich nach Ende der Sommerpause auf.

Die Veröffentlichung des Pakets ist nun provisorisch für den 30. November geplant. Es wird unter anderem den seit längerem geplanten Vorschlag zur Stärkung der wesentlichen Anforderungen der EU-Verpackungsrichtlinie umfassen. Dabei sollen auch auf EU-Ebene Maßnahmen und Ziele für die Verpackungsvermeidung eingeführt werden, wie aus der indikativen Liste der wöchentlichen Tagesordnungspunkte hervorgeht.

Möglicherweise wird die Richtlinie auch durch eine Verordnung ersetzt. Von entsprechenden Überlegungen berichtete im Mai der Referatsleiter Abfall und Ressourcen der GD Umwelt der Kommission. Die Änderung der wesentlichen Anforderungen an Verpackungen soll dazu beitragen, die EU-Kunststoffstrategie aus dem Jahr 2018 umzusetzen. Diese sieht vor, dass spätestens 2030 alle Kunststoffverpackungen in der EU kosteneffektiv recycelbar oder wiederverwendbar sind.

Das neue Kreislaufwirtschaftspaket im November soll des Weiteren den "politischen Rahmen" für biologisch abbaubare, kompostierbare und biobasierte Kunststoffe umfassen, und einen Verordnungsvorschlag über Werbeaussagen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Produkten ("grüne Claims"). Die Kommission will außerdem Maßnahmen gegen die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt vorstellen und eine Initiative zur Förderung von Reparatur, Wiederverwendung und des Rechts auf Reparatur.

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