EU-Verpackungsverordnung: IK begrüßt weitgehend Position des Bundesrates

Die Hersteller von Kunststoffverpackungen in Deutschland begrüßen weitgehend die Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten EU-Verpackungsverordnung. Die Länderkammer hatte am Freitag zahlreiche Änderungen am Entwurf der EU-Kommission gefordert. Damit greifen die Bundesländer in die laufende Diskussion um eine Neuregelung des Verpackungsrechts in der EU ein.

Keine Ausnahmen für faserbasierte Verpackungen

In seinem Beschluss hat der Bundesrat auch klargestellt, dass es keine Ausnahmen für faserbasierte Verpackungen von den Rezyklateinsatzquoten oder Mehrwegpflichten geben soll. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin für Kreislaufwirtschaft bei der IK Industrieverpackungen, begrüßt diese Entscheidung: „Wir setzen uns für materialneutrale Regelungen ein. Wo Mehrwegverpackungen aus ökologischen Gründen gefördert werden sollen, darf es keine pauschalen Ausnahmen für bestimmte Materialarten geben, sonst wird nur ein Einwegprodukt durch ein anderes ersetzt“, erklärt Schmidt. Ebenso dürfe es keine Ausnahmen für den Einsatz von Recyclingkunststoff geben, wenn der Kunststoff mit anderen Verpackungsmaterialien kombiniert wird. „Diese Regelung ist unsinnig und fördert ein Ausweichen in unökologische Verbundmaterialien.“

Praxisgerechte Recycling-Kriterien

Auch die Empfehlung, die Recyclingfähigkeits-Kriterien zu verschärfen (mindestens 80 Prozent statt 70 Prozent ab 2030), wird von der IK unterstützt. „Verpackungen, bei denen von Vornherein 30 Prozent Materialverlust eingeplant sind, sollten nicht auf den Markt gebracht werden“, sagt Schmidt und fordert, besser auf vollständig recycelbares Monomaterial zu setzen.

 

 

...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -