EU-Parlament stimmt Batterieverordnung endgültig zu

Das Europäische Parlament hat den Trilog-Kompromiss zur EU-Batterieverordnung in seiner Plenarsitzung am Mittwoch bestätigt. Als nächster Schritt steht nun die Zustimmung des Ministerrats zur neuen Verordnung an. Wenn diese erfolgt ist, ist sie endgültig verabschiedet und tritt nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Zustimmung des Rats gilt ebenso wie die des Parlaments als Formsache und wird voraussichtlich im Rahmen einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Im Parlament wurde die neue Verordnung mit 587 Ja-Stimmen angenommen. Neun Abgeordnete stimmten gegen sie, 20 enthielten sich. Die Verordnung deckt alle Arten von wiederaufladbaren und nicht aufladbaren Batterien für alle Einsatzbereiche ab – Gerätebatterien, Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien für die Elektromobilität – von der Produktgestaltung und den Rohstoffen bis zur Entsorgung und Verwertung von Altbatterien.

„Erstmals verfügen wir über eine Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft, die den gesamten Lebensweg eines Produkts abdeckt – ein Ansatz, der sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft gut ist. Wir haben uns auf Maßnahmen geeinigt, die erheblichen Nutzen für die Verbraucher bieten: Batterien werden gut funktionieren, sicherer sein und sich leichter entfernen lassen“, sagte der italienische Abgeordnete Achille Variati, der die Batterieverordnung als Berichterstatter im Parlament betreut hat.

„Unser übergeordnetes Ziel ist der Aufbau einer robusten EU-Recyclingindustrie, insbesondere für Lithium, und eines wettbewerbsfähigen Industriesektors insgesamt, der in den kommenden Jahrzehnten für die Energiewende und die strategische Autonomie unseres Kontinents von entscheidender Bedeutung ist. Diese Maßnahmen könnten als Richtschnur für den gesamten globalen Batteriemarkt dienen“, so Variati weiter.

Zu den wichtigsten Änderungen und Ergänzungen gegenüber der bisherigen EU-Richtlinie über Batterien und Altbatterien gehören strengere Zielvorgaben für die Sammlung ausgedienter Produkte. Außerdem führt die neue Verordnung Mindestanforderungen an die Rückgewinnung bestimmter Batteriemetalle aus Altbatterien ein sowie Mindestgehalte an Recyclingmaterial für neue Batterien.

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