Einigung auf Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung in der EU-Ökodesignverordnung

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben in der Nacht zu Dienstag ihre Trilog-Verhandlungen über die neue EU-Ökodesignverordnung abgeschlossen. Dabei einigten sie sich unter anderem auf ein Verbot der Zerstörung von unverkaufter Kleidung und Schuhen. Es soll für große Händler nach einer Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelten und für mittlere Unternehmen nach sechs Jahren. Für kleine Unternehmen ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen.

Falls nötig, soll das Vernichtungsverbot auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden, teilte die EU-Kommission mit. Große Unternehmen sollen außerdem verpflichtet werden, jährlich offenzulegen, von welchen Mengen an unverkauften Verbraucherprodukten sie sich entledigen und aus welchen Gründen, um solche Praktiken zurückzudrängen. Umweltschutzorganisationen hatten auch ein Zerstörungsverbot für unverkaufte Elektronikprodukte gefordert....

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