Bundesregierung treibt Vereinheitlichung bei Ladekabeln voran

Ab Ende nächsten Jahres darf für neue Smartphones, Tablets, Digitalkameras und andere Kleingeräte nur noch der Ladestandard USB-C verwendet werden. Das Bundeskabinett hat diese Woche eine Änderung des Funkanlagengesetzes beschlossen, mit der eine entsprechende Vorgabe der EU auch in Deutschland umgesetzt werden soll. Betroffen sind von der Regelung auch Kopfhörer, Headsets, Tastaturen, Videospielkonsolen sowie E-Reader und tragbare Navigationsgeräte. Ab 2026 gilt die Verpflichtung zur Nutzung des einheitlichen USB-C-Ladeanschlusses auch für Laptops.

„Dank der EU-Einigung aus dem Sommer 2022, die wir jetzt in deutsches Recht umsetzen, ist Schluss mit dem Kabelsalat. Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt. Das einheitliche EU-Ladekabel macht das Leben für Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig leichter – und deutlich weniger Elektroschrott hilft der Umwelt“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im Anschluss an die Kabinettsentscheidung.

Tatsächlich wird durch die Maßnahme der stetig wachsende Berg an Elektroschrott aller Voraussicht nach nur minimal reduziert. Denn nach Schätzungen der EU-Kommission fallen in den Mitgliedstaaten jedes Jahr zwar rund 11.000 Tonnen entsorgte Ladegeräte an. Durch die Vereinheitlichung des Ladestandards rechnete die Brüsseler Behörde bei der Vorstellung der Pläne Ende 2021 aber nur mit einer Reduzierung der Abfallmenge um rund 1.000 Tonnen pro Jahr. Angesichts eines jährlichen Gesamtaufkommens an E-Schrott in der EU von zuletzt rund fünf Mio Tonnen ein verschwindend geringer Anteil.

Angesichts der wachsenden Zahl batteriebetriebener Geräte in den Haushalten stellt die Vereinheitlichung des Ladestandards dennoch eine Verbesserung für Verbraucher dar. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass jeder Verbraucher im Schnitt drei Ladegeräte besitzt, von denen er zwei regelmäßig benutzt. Durch die Regelung könnten Verbraucher mittelfristig nur noch ein Ladegerät benötigen.

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