BMU widerspricht geänderter Vollzugspraxis bei der Entsorgung von B2B-Geräten

„Andere Sichtweise als VG Düsseldorf“ / Keine Überlassungspflicht an örE

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Im Streit um die geänderte Vollzugspraxis bei Altgeräten aus dem gewerblichen Bereich hat sich das Bundesumweltministerium klar auf Seiten der privaten Entsorgungswirtschaft positioniert. Die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom November letzten Jahres vertretene Sichtweise, wonach auch Altgeräte ...

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