Zweckverband REK sieht sich durch EuGH-Urteil bestätigt

|
|

Der Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) sieht sich durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu interkommunalen Kooperationen bestätigt. Interkommunale Kooperationen auf der Basis von Zweckverbänden nach den Landesgesetzen über die kommunale Gemeinschaftsarbeit hätten durch das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -