VDMA kritisiert „realitätsferne Vorgaben“ der PPWR

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Der VDMA Fachverband Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen äußert Kritik an der geplanten EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfall (PPWR). Grundsätzlich begrüßt der Verband zwar den Anfang März erzielten Kompromiss. Doch es gibt aus seiner Sicht weiterhin Mängel bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Verordnung, die zu Belastungen für die betroffenen Unternehmen führen würden.

„Die EU-Verpackungsverordnung schafft eine gewisse Planungssicherheit für den Maschinenbau und seine Kunden. Allerdings belasten handwerkliche Schwächen und realitätsfremde Vorgaben des Regelwerks die Branche“, erklärte Richard Clemens, Geschäftsführer des VDMA Fachverbandes Ende März. Der Verband weist darauf hin, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form eine deutliche Ausweitung der Mehrwegquoten bei Industrieverpackungen vorsehe, darunter Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder zur Ladungssicherung auf Paletten.

„Eine Mehrwegquote von 100 Prozent für industrielle Transportverpackungen bei Lieferungen zwischen Unternehmensstandorten und Transporten innerhalb eines Mitgliedstaates entbehrt jeder Grundlage, ein Nachweis der ökologischen Vorteilhaftigkeit fehlt. Eine Wiederverwendung ist technisch gar nicht realisierbar. Damit kommt diese Vorgabe praktisch einem Verbot gleich, was allen Forderungen zur Ladungssicherung widerspricht“, kritisierte Clemens.

Maschinenbauindustrie befürchtet Umsatzverluste durch einzelne Verbote

Der VDMA kritisiert auch das geplante Verbot für Portionsverpackungen aus Kunststoff im Horeca-Sektor. Verbote bestimmter Verpackungen und Materialien würden sich auf alle Glieder der Wertschöpfungskette auswirken – so auch auf den Verpackungsmaschinenbau, für den die Verbote „tiefgreifende Konsequenzen“ habe. „Die Branche muss nun mit Umsatzeinbußen rechnen, wodurch über Jahrzehnte etablierte Geschäftsmodelle vor dem Aus und viele Jobs auf dem Spiel stehen“, warnte Clemens.

Positiv wertet der VDMA jedoch, dass individuell produzierte Transportverpackungen für Maschinen und Anlagen von den Zielvorgaben für die Wiederverwendung ausgenommen wurden.

Unterhändler des EU-Parlaments und des Rats hatten sich Anfang März auf einen Kompromiss zur PPWR geeinigt, der anschließend von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten und dem Umweltausschuss des EU-Parlaments bestätigt wurde. Am 24. April wird der Text dem Plenum des Europäischen Parlaments vorgelegt. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung wird frühestens für die zweite Jahreshälfte erwartet. 

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