Unsicherheiten in geplanten Wasserschutzgebieten

Klärschlammverordnung

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Die neue Klärschlammverordnung führt in einigen Bundesländern zu Unsicherheiten im Umgang mit der Aufbringung von Klärschlamm bei in Planung befindlichen, aber noch nicht festgesetzten Wasserschutzgebieten. Darauf weist die Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) hin. Ursache hierfür sei Paragraph ...

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