Umwelthilfe warnt vor Abschwächung der neuen EU-Batterieverordnung

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Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor einer Abschwächung der geplanten Regelungen in der neuen EU-Batterieverordnung. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) soll sich daher auf europäischer Ebene für ambitioniertere Ziele einsetzen. Anlass für die Forderungen der DUH sind die anstehenden Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und dem Rat.

Im Vorfeld dieser Trilog-Verhandlungen erschienene Entwürfe würden auf eine Abschwächung der geplanten Regelungen hindeuten, teilte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation mit. So könnten die Recyclingziele für Lithium verzögert, Batterien von E-Bikes und E-Scootern von bestimmten Vorgaben ausgenommen, illegale Importe über Online-Marktplätze ohne die Einhaltung von EU-Regeln ermöglicht und der Austausch von Akkus erschwert werden.

„Damit Elektrofahrzeuge ihren Umweltvorteil gegenüber Verbrennern weiter ausbauen und wir nicht bald in neue Rohstoffabhängigkeiten geraten, müssen wir bei Batterien ein umweltfreundliches Design und eine Kreislaufführung von vornherein mitdenken. Dafür müssen jetzt auf EU-Ebene die Weichen gestellt werden. Umweltministerin Lemke ist in der Pflicht: Sie muss die drohende Abschwächung der Verordnung verhindern und sich für eine umweltfreundlichere Produktion, längere Nutzung und ein besseres Recycling einsetzen“, fordert DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch.

Unterstützung der Parlamentsforderung nach höheren Sammelzielen

Aus Sicht der Umwelthilfe müssen etwa ehrgeizige Sammelquoten für Batterien und Akkus bereits ab einem möglichst frühen Zeitpunkt gelten. So fordert die DUH für Gerätebatterien bereits ab 2025 eine Mindestquote von 70 Prozent und für Batterien aus sogenannten „leichten Transportmitteln“ sogar eine Quote von 90 Prozent. Die EU-Kommission und der Rat wollen die Sammelziele für Gerätebatterien frühestens ab 2030 auf 70 Prozent verschärfen, das EU-Parlament hingegen bereits ab 2025.

Auch bei den Vorgaben zum Recycling der Altbatterien schlägt das Parlament deutlich ehrgeizigere Mindestquoten und Zeitpläne vor. Während Kommission und Rat bei der materialspezifischen Recyclingquote von Lithium lediglich einen Mindestwert von 35 Prozent ab 2026 und eine Erhöhung auf 70 Prozent ab 2030 vorschlagen, sollen aus Sicht des EU-Parlaments bereits 2026 mindestens 70 Prozent des Lithiums aus Altbatterien zurückgewonnen werden. 2030 soll dieser Wert dann auf 90 Prozent steigen. Dieser Forderung des Parlaments schließt sich auch die DUH an.

Die weiteren Forderungen der Umwelthilfe betreffen unter anderem die Austauschbarkeit von Gerätebatterien. Ein Batteriewechsel sollte grundsätzlich auch Verbrauchern möglich sein. Außerdem sollten Schlupflöcher im Onlinehandel, die es Herstellern aus Nicht-EU-Staaten ermöglichen, ihre Pflichten aus der Batterieverordnung zu umgehen, unbedingt geschlossen werden. Online-Marktplätzen müsse untersagt werden, Produkte solcher Hersteller zum Verkauf anzubieten.

DUH fordert Pfand für Lithium-Akkus

Darüber hinaus vermisst die DUH in den bisherigen Vorschlägen für die Batterieverordnung auch ein klares Plädoyer für ein Pfandsystem. „Um beispielsweise in Handy- oder E-Bike-Akkus enthaltene Rohstoffe zuverlässig für ein Recycling zurückzugewinnen und Brandrisiken bei falscher Entsorgung zu reduzieren, ist ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus dringend notwendig. Die aktuellen Entwürfe im Verhandlungsprozess drohen aber den Aufbau eines solchen Pfandsystems zu verhindern“, kritisiert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Tatsächlich findet sich das Pfandsystem, das vor allem auch vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft gefordert wird, weder im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission für die neue Batterieverordnung, noch in der kürzlich abgestimmten Position des Rates wieder. Und auch das EU-Parlament hat sich lediglich dafür ausgesprochen, die Einführung eines solchen Systems bis Ende 2025 prüfen zu lassen.

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