Batterieverordnung: Rat für längere Übergangsfristen bei Sammlung, Recycling und Mindestrezyklateinsatz

Die EU-Umweltminister haben heute ihre gemeinsame Position für die neue Batterieverordnung verabschiedet. Im Vergleich zu Kommission und Parlament plädieren sie für längere Übergangsfristen bei den geplanten Erhöhungen der Sammelquoten und der Recyclingeffizienzen sowie den materialspezifischen Verwertungsquoten. Auch die erstmals vorgesehenen Mindestvorgaben für den Einsatz von Rezyklaten in neuen Batterien sollen später in Kraft treten.

Bei der Sammlung von Gerätebatterien spricht sich der Rat zwar genauso wie die Kommission für eine Anhebung der Mindestquote auf 65 Prozent aus. Während dieses Ziel aus Sicht der Kommission aber bereits bis spätestens Ende 2025 erreicht werden soll, schlagen die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von sechs Jahren ab Inkrafttreten der neuen Verordnung vor. Bei der weiteren Anhebung der Mindestquote auf 70 Prozent sind Rat und Kommission hingegen näher beieinander. Hier fordert die Kommission das Inkrafttreten bis spätestens Ende 2030, die Mitgliedstaaten schlagen als Übergangsfrist acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vor.

Das EU-Parlament hatte in seiner Abstimmung in der letzten Woche noch deutlich ambitioniertere Ziele gefordert. So sollte die Sammelquote für Gerätbatterien bereits Ende 2025 bei mindestens 70 Prozent liegen und bis Ende 2030 auf 80 Prozent steigen.

Der Forderung des Parlaments nach Einführung einer eigenen Kategorie für Batterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln schloss sich der Rat heute zwar an. Bei der Definition eines Sammelziels für diese Batterien zeigen sich die EU-Staaten jedoch deutlich zurückhaltender. So soll erst acht Jahre nach Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Mindestquote von 54 Prozent erreicht werden. Das Parlament hatte hier als Zielmarken 75 Prozent bis Ende 2025 und 85 Prozent bis Ende 2030 gefordert.

Neue Berechnungsmethode für Sammelquote

Eine Änderung schlägt der Umweltrat bei der Berechnung der Sammelquoten von Gerätebatterien sowie den Batterien aus leichten Verkehrsmitteln vor. So soll als Basis für die Berechnung künftig der Durchschnitt der in den drei Vorjahren im Schnitt verkauften Menge an Neubatterien herangezogen werden. Kommission und Parlament wollen hingegen an der bisherigen Methode festhalten, bei der die Verkaufsmengen der beiden Vorjahre sowie des aktuellen Jahres die Basis für die Berechnung bilden. Der Vorschlag aus dem Rat würde vereinfacht gesagt eine längere Lebensdauer von Batterien und Akkus berücksichtigen.

Die Anforderungen bezüglich der Entnehmbarkeit sollen nach Ansicht des Rates nicht nur für Gerätebatterien, sondern auch für Akkus aus leichten Verkehrsmitteln gelten. Zur Entnahme sollten keine speziellen Werkzeuge, Wärmeenergie oder Lösungsmittel verwendet werden müssen, heißt es.

Pfandsystem für Gerätebatterien findet keine Erwähnung

Die von der Entsorgungswirtschaft vorgebrachte Forderung nach einem Pfandsystem auf bestimmte Batterien fand bei den Umweltministern offenbar kein Gehör. Während das Parlament zumindest dafür plädierte, die Einführung eines Pfands auf Gerätebatterien zumindest bis 2025 zu prüfen, finden sich im heute verabschiedeten Dokument des Rats keinerlei Aussagen zu einem solchen System.

Hinsichtlich der Verwertung der gesammelten Altbatterien schlagen die Mitgliedstaaten ebenfalls leichte Anpassungen am Entwurf der Kommission vor. So soll, wie bereits vom EU-Parlament gefordert, auch für Nickel-Cadmium eine Mindestrecyclingeffizienz von 75 Prozent erreicht werden. Bei der Höhe der Recyclingeffizienzen für Blei-Batterien, Lithium-Batterien und sonstigen Batterien orientiert sich der Rat an den Zielvorgaben der Kommission. Das Parlament hatte hier teilweise höhere Werte gefordert.

Ähnlich wie bei den Sammelquoten plädieren die Mitgliedstaaten aber auch bei der Erreichung der neuen Recyclingeffizienzen für längere Übergangsfristen. Statt schon 2025 soll die erste Stufe der Mindestquoten erst drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Die vorgeschlagene Erhöhung der Quoten für Blei- sowie für Lithium-Batterien soll dann fünf Jahre später wirksam werden.

Keine Ausweitung der Mindestrezyklatgehalte auf weitere Batteriearten

Die neue Batterieverordnung sieht erstmals auch eine materialspezifische Verwertungsquote für Lithium aus Batterien vor. Dem Entwurf der Kommission zufolge sollen ab 2026 mindestens 35 Prozent des in Batterien und Akkus enthaltenen Lithiums zurückgewonnen werden. Ab 2030 verdoppelt sich die Mindestquote dann auf 70 Prozent. Während das Parlament hier noch deutlich ambitioniertere Zielwerte von 70 Prozent ab 2026 und sogar 90 Prozent ab 2030 gefordert hatte, orientiert sich der Rat an den Plänen der Kommission. Allerdings sollen die Vorgaben der ersten Stufe erst vier und die Erhöhung erst acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten.

Leichte Anpassungen beim Zeitrahmen fordert der Rat auch bei den geplanten Vorgaben zum Mindestrezyklatgehalt bei der Produktion von neuen Batterien. Statt ab 2030 sollen die Regelungen erst acht Jahre nach Inkrafttreten gelten. Anders als das Parlament sprechen sich die EU-Staaten aber nicht für eine Ausweitung der Regelungen auf mehr Batteriearten aus. So sollen die Mindestrezyklatgehalte nur bei Industriebatterien, Akkus aus der Elektromobilität und Starterbatterien erreicht werden, sofern diese Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel enthalten. In der ersten Stufe soll der Sekundärrohstoffanteil für Lithium und Nickel jeweils bei vier Prozent liegen, für Kobalt werden zwölf Prozent gefordert und für Blei 85 Prozent. Fünf Jahre später sollen die Mindestwerte dann auf 20 Prozent für Kobalt, für Lithium auf zehn Prozent und für Nickel auf zwölf Prozent angehoben werden.

Hinsichtlich der Verbringung schlägt der Rat Mindestanforderungen zur Unterscheidung von Altbatterien und gebrauchten Batterien vor, bei denen es sich vermutlich um Abfall handelt. Diese Anforderungen sollen von den EU-Staaten kontrolliert und überwacht werden. Die Kosten für Analysen und Kontrollen sollen den Herstellern, den von ihnen beauftragten Dritten oder den Versendern der Gebrauchtbatterien auferlegt werden.

Sinkevicius erwartet Diskussionen im Trilog, Lemke sieht „ausgewogenen Kompromiss“

Nach dem heutigen Beschluss der EU-Umweltminister müssen die endgültigen Regelungen der Batterieverordnung nun im sogenannten Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt werden. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius zeigte sich heute im Rahmen der Ratssitzung zwar zuversichtlich, dass im Trilog in den kommenden Wochen ein Kompromiss gefunden werden kann. Er räumte gleichzeitig aber auch ein, dass es aufgrund der Änderungswünsche des Parlaments noch zu einigen Diskussionen kommen werde.

Die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bezeichnete das heute beschlossene Papier für den Abfallbereich als „ausgewogenen Kompromiss“. Die Bundesrepublik unterstütze ehrgeizige Sammelziele für Gerätebatterien sowie für Batterien von leichten Verkehrsmitteln. Die Sammelziele müssten aber messbar, erreichbar und wirtschaftlich tragbar sein, betonte sie in der Ratssitzung. Wichtig sei außerdem, dass die bestehenden nationalen Sammelstrukturen erhalten bleiben.

Hinsichtlich des Inkrafttretens der geplanten Vorgaben der neuen Verordnung hätte sich Deutschland zwar durchaus noch ambitioniertere Zeitpläne vorstellen können, räumte Lemke ein. Gleichzeitig sei es aber wichtig, dass alle Mitgliedstaaten mit dem gefundenen Kompromiss leben können, so dass nun rasch Verhandlungen mit dem Parlament aufgenommen werden können, betonte die Ministerin.

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