Streit um BASF-Sanierungsvorhaben für Kesslergrube geht in nächste Runde

Im Dauerkonflikt um die Sanierung der früheren Mülldeponie Kesslergrube im südbadischen Grenzach-Wyhlen hat der Umweltschutzverband BUND einen Zwischenerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall am Donnerstag zur erneuten Verhandlung zurück an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim. Der VGH soll prüfen, ob die Sanierungspläne von BASF gewährleisten, dass von dem Gelände dauerhaft keine Gefahr mehr ausgeht.

Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch begrüßte das Urteil. „Das ist für uns in dieser Instanz ein Erfolg“, sagte sie in Stuttgart. Mehr habe man nicht zu hoffen gewagt. „Höchstrichterlich ist nun geklärt, dass Umweltverbände ein Klagerecht bei der Sanierung von Altlasten haben.“

In der Kesslergrube im Landkreis Lörrach wurden bis 1976 Bauschutt, Hausmüll und Abfälle aus der Chemie- und Pharmaindustrie entsorgt. BASF ist für einen relativ großen Teil der 52.000 Quadratmeter großen Fläche verantwortlich und setzt auf das Verfahren der sogenannten Einkapselung: Dicke Mauern, die über 30 Meter tief in die Erde reichen, sollen den Deponieanteil verschließen. Nach früheren Unternehmensangaben wird dafür mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren und Kosten von rund 70 Mio € gerechnet. Bereits im Februar kündigte BASF den Beginn von Vorbereitungsarbeiten an.

Weil die Technik umstritten ist, begann der Umweltverband BUND im Südwesten schon vor längerer Zeit einen Rechtsstreit. Er will erreichen, dass die Schadstoffe komplett aus der einstigen Müllkippe entfernt werden. Das Landratsamt Lörrach hatte die BASF-Pläne für verbindlich erklärt und damit bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht bejahte am Donnerstag die Frage, ob der BUND überhaupt gegen diese Verbindlichkeitserklärung klagen durfte. Die Erklärung leide zudem an einem Verfahrensmangel, weil keine Vorprüfung einer sogenannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgenommen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof müsse die Pläne nun „umfassend auf weitere Rechtsmängel“ prüfen, so das Gericht.

„Wir mussten diesen langen Weg gehen, damit wir jetzt zur Prüfung der dauerhaften Gefahrenbeseitigung kommen“, sagte BUND-Anwalt Peter Neusüß. Bisher sei hauptsächlich über Zulässigkeitsfragen gestritten worden. Der VGH war der Auffassung gewesen, dass die Klage zu einem großen Teil unzulässig war. Gegen dieses Urteil hatte der BUND Revision eingelegt.

Das Gericht habe nicht über den Sanierungsplan von BASF entschieden, betonte das Unternehmen. Man werde nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und mögliche Auswirkungen auf das weitere Vorgehen prüfen, heißt es in einer Mitteilung von BASF.

Auch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen ging juristisch gegen das Projekt vor. „Die Kesslergrube ist keine Deponie wie jede andere“, hatte Bürgermeister Tobias Benz der Deutschen Presse-Agentur gesagt. „Sie liegt direkt am Rhein, in zentraler Lage in unserer Gemeinde und in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung.“ Nach den Worten des CDU-Politikers legte die Kommune mit rund 14.000 Bewohnern im Rechtsstreit bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Arbeiten von Roche an Kesslergrube kurz vor Abschluss

Der Schweizer Pharmakonzern Roche hat seinen Teil der Kesslergrube bereits aufwendig saniert. Das Unternehmen investierte knapp 240 Mio € und erklärte die Fläche im vergangenen Oktober für „chemiefrei“. Insgesamt 360.000 Tonnen belastetes Erdreich wurden abtransportiert und später verbrannt – größtenteils in den Niederlanden, aber auch in Deutschland und Belgien.

Mittlerweile hat Roche auch schon den Rückbau der Einhausung abgeschlossen. Der Konzern hatte für die Sanierungsarbeiten eine 160 Meter lange und 90 Meter breite Halle errichtet. Diese Einhausung werde auf der gegenüberliegenden Schweizer Rheinseite wiederaufgebaut und soll dort künftig als Lagerhalle genutzt werden, teilte das Unternehmen diese Woche mit.

Derzeit erfolgen auf dem Gelände noch Rückbauarbeiten an den Betonverbauungen. Der dabei anfallende Asphalt- und Betonabbruch werde beprobt und anschließend entweder der Wiederverwertung zugeführt oder im Falle von Schadstoffbelastung thermisch entsorgt, so Roche weiter. Den Rückbau des Kopfbalkens der Einhausungshalle und der darin eingebrachten Anker will das Unternehmen im August abschließen. Anschließend soll der Schiffsanleger zurückgebaut werden. (dpa / eigener Bericht)

(Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Meldung nachträglich um die Reaktion von BASF ergänzt.)

- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -