Sperrmüll ist kein gemischter Siedlungsabfall und unterliegt somit nicht der Überlassungspflicht an die Kommune. Er kann daher durch gewerbliche Sammlungen erfasst und verwertet werden, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Dresden in ...
Sperrmüll ist kein gemischter Siedlungsabfall und kann gewerblich gesammelt werden
Untersagungsbescheid rechtswidrig / Beschluss des VG Dresden
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