Das Umweltbundesamt (UBA) hat erneut ein Gutachten zur Auslegung von gebührenrechtlichen Festlegungen, die in der Klärschlammverordnung mit der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen größerer Kläranlagen in Verbindung stehen, ausgeschrieben. Das Gutachten soll die Frage der Kostenträgerschaft über Gebühren klären, heißt es in der Auftragsbekanntmachung des UBA zur Ausschreibung. Hierbei sollen insbesondere auch solche Gebühren berücksichtigt werden, die vor Inkrafttreten der P-Rückgewinnungspflicht im Jahr 2029 anfallen.
Bereits Ende vergangenen Jahres wollte das UBA den Auftrag vergeben. Weil in der ersten Ausschreibung kein wertbares Angebot eingegangen sei, werde das Gutachten erneut ausgeschrieben, teilte das UBA auf EUWID-Anfrage mit.
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