LAGA aktualisiert Vollzugshinweise zur Klärschlammverordnung

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die „Vollzugshinweise zur Umsetzung der Klärschlammverordnung“ aktualisiert und veröffentlicht. Die Vollzugshinweise dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs und wenden sich daher an die zuständigen Behörden.

Gleichwohl können sie für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemisch- und Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer als Erkenntnisquelle dienen, betont die LAGA.

Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog konzipiert und enthält Antworten zu insgesamt 57 relevanten Fragen, die sich aus dem bisherigen Vollzug der Klärschlammverordnung ergeben haben. Beschränkte sich die erste Fassung mit Stand Februar 2020 grundsätzlich auf die Regelungen der Klärschlammverordnung, so ist in der ersten Fortschreibung mit Stand Juni 2023 eine Ergänzung zu den Artikeln 4 und 5 der Klärschlammverordnung erfolgt, die bodenbezogene und klärschlammbezogene Untersuchungspflichten regeln. Weiterführende Fragen zur Klärschlammstatistik sollen der LAGA zufolge gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt geklärt werden.

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