Die Verbrennung von Klärschlamm könnte mit dem Beginn der vierten Handelsperiode im Jahr 2021 emissionshandelspflichtig werden. Das ist einer Auskunft des Bundesumweltministeriums (BMU) an einen Anlagenbetreiber zu entnehmen, die EUWID vorliegt. Der Sachverhalt wurde EUWID von dritter Seite bestätigt. Hintergrund ...
Klärschlammverbrennung könnte ab 2021 emissionshandelspflichtig werden
Neudefinition des Begriffs „Siedlungsabfälle“ in der Abfallrahmenrichtlinie
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