Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach einem jetzt vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichten Urteil (25. Januar 2017; I R 70/15) können für ...
Keine Rückstellungen ohne Abholanordnung
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