Die bloße Möglichkeit einer späteren Verwertung reicht nicht aus, um einen Abfall zum Abfall zur Verwertung zu machen. Vielmehr ist es erforderlich, dass die Verwertung des Abfalls konkret ansteht. Dies betonte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem aktuellen Beschluss, bei dem es um die ...
Keine Prozesskostenhilfe nach abfallrechtlicher Klärung
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