Keine Gebührenminderung bei verspäteter Tonnenleerung

|
|

Bürger haben keinen Anspruch auf Ermäßigung der Müllgebühr, wenn bei ihnen mehrmals witterungsbedingt die bereitgestellten Mülltonnen nicht rechtzeitig abgeholt worden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil vom 26. Juni 2014 (4 K 1119/13.NW) entschieden.Anlass zur Klage war, dass im Winter ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -