Für die versehentliche Entsorgung einer Zahnprothese wird eine Frau in Rheinland-Pfalz nicht mit einem fünfstelligen Betrag zur Kasse gebeten. In dem Fall aus dem Jahr 2019 ging es um die Zahnprothese einer älteren Dame, welche diese bei einem Krankenhausaufenthalt in Papiertaschentücher eingewickelt hatte. Ihre ...
Kein Schadensersatz für entsorgte Zahnprothese
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -