Insgesamt 30 Entsorger im letzten Jahr insolvent

Im vergangenen Jahr mussten in Deutschland insgesamt 30 Unternehmen aus der Entsorgungswirtschaft Insolvenz anmelden. In den Jahren 2019 und 2020 waren jeweils rund 40 Entsorgungsunternehmen insolvent gegangen.

Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurden von Januar bis Dezember insgesamt 25 Insolvenzverfahren für Unternehmen eröffnet, die in den Bereichen Sammlung, Abfallbeseitigung, Rückgewinnung sowie der Beseitigung von Umweltverschmutzung und der sonstigen Entsorgung tätig sind. In fünf weiteren Fällen wurden die Verfahren mangels Masse abgewiesen.

 

Insgesamt zwölf Prozent weniger Unternehmen pleite

Die deutschen Amtsgerichte haben für das letzte Jahr insgesamt fast 14.000 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren knapp zwölf Prozent weniger als im Jahr 2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der Coronakrise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999, berichtet die Statistikbehörde. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sogar um ein Viertel zurück. Den letzten Anstieg habe es während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Mrd €. Da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben, lag die Summe trotz insgesamt rückläufiger Insolvenzzahlen um mehr als vier Mrd € über dem Vorjahreswert.

Eingeschränkte Vergleichbarkeit wegen Sonderregelungen während der Coronakrise

Beim Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen müsse allerdings beachtet werden, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war, betont Destatis. So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie von Anfang März 2020 bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst im 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im vergangenen Juli, war die Insolvenzantragspflicht sogar bis Ende Januar 2022 ausgesetzt.

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