Ein Unternehmen, das Sekundärbrennstoffe aus Hausmüll, Baustellenabfällen und Sperrmüll herstellt, ist kein „Unternehmen des produzierenden Gewerbes" und hat deshalb für das Jahr 2013 keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage. Mit diesem Tenor hat das Verwaltungsgericht Frankfurt die Klage eines ...
Erzeugung von Ersatzbrennstoff ist kein produzierendes Gewerbe
Verwaltungsgericht Frankfurt weist Klage auf EEG-Umlagebefreiung ab
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