Eko-Punkt: Schärfere Vorgaben für Verpackungen bereits jetzt beachten

Die gesetzlichen Vorgaben für Verpackungen in puncto Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil werden sich künftig verschärfen. Unternehmen sollten sich schon heute darauf vorbereiten und ihre Verpackungen zukunftssicher machen. Das rät Eko-Punkt, das duale System von Remondis.

Zwar hat das Bundesumweltministerium bislang noch keinen konkreten Entwurf für die geplante Novelle von § 21 des deutschen Verpackungsgesetzes über die ökologische Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte für Verpackungen vorgelegt. Und auch bis zur Verabschiedung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) könnten noch ein paar Monate vergehen. Doch Stefan Munz, Leiter Innovation und Nachhaltigkeit bei Eko-Punkt, ist überzeugt: „Die entsprechenden Regelungen werden kommen, das ist nur eine Frage der Zeit.“ Unternehmen sollten ihre Verpackungen schon jetzt zukunftsfähig machen und so künftige Mehrkosten vermeiden.

Munz verweist unter anderem auf den Koalitionsvertrag der Ampel: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz. Wir führen ein Recycling-Label ein“, heißt es in dem Papier. „Das sind zwei Sätze, die es in sich haben.“ Eine ökologische Ausgestaltung der Beteiligungsentgelte für Verpackungen mit einem Fondsmodell werde kommen, ist Munz überzeugt.

Und laut dem aktuellen Entwurf für die EU-Verpackungsverordnung sollen Kunststoff-Verpackungen ab 2030 je nach Verpackungsart aus mindestens zehn bis 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklaten bestehen, ab 2040 soll ihr Anteil bereits 50 bis 65 Prozent betragen. Den Nachweis über den Rezyklatanteil sollen Unternehmen künftig mit einer sogenannten Konformitätserklärung in den technischen Informationen zur Verpackung erbringen.

Auch zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen macht der EU-Entwurf konkrete Vorgaben: Bis 2027 sollen für 30 Verpackungskategorien Anforderungen an das „Design for recycling“ festgelegt und Verpackungen je nach dem Grad ihrer Recyclingfähigkeit in fünf Recyclingklassen eingeteilt werden. Verpackungen der Recycling-Klasse E, die zu weniger als 70 Prozent recycelbar sind, sollen ab 2030 verboten werden. Darüber hinaus sollen die Beteiligungsentgelte für Verpackungen abhängig von der Recyclingleistung gestaffelt werden.

Munz: Fonds wird kommen 

Auch wenn die Abstimmung über den Entwurf der EU-Verpackungsverordnung im Trilog-Verfahren noch andauert: „Branchenexperten sind sich einig, dass ein Fonds kommen wird“, erklärt Munz. „Basis wird eine Selbstveranlagung der Unternehmen sein. Diese müssen den Grad der Recyclingfähigkeit jeder ihrer Verpackungen kennen, um rechtskonforme Meldungen abgeben zu können. Unternehmen, deren Verpackungen einen bestimmten Schwellenwert an Recyclingfähigkeit unterschreiten, werden Strafzahlungen an den Fonds entrichten müssen, die sogenannte Eco-Modulation-Fee.“

Um dies zu vermeiden, sollten Inverkehrbringer von Verpackungen laut Munz schon heute eine Bestandsaufnahme ihres Sortiments zu machen und auf dieser Basis Ziele für dessen Optimierung definieren. Eko-Punkt unterstütze Unternehmen dabei, etwa bei der Überprüfung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen auf Basis der Mindeststandards der Zentralen Stelle Verpackungsregister, sei es im Labor oder auch online mit dem Tool „PackLab“. Auch die Kosten einer künftigen „Eco-Modulation-Fee“ ließen sich mit einem integrierten Fonds-Kalkulator simulieren. Auf Wunsch unterbreite Eko-Punkt auch konkrete Vorschläge zu verwendbaren Rezyklaten oder Werkstoffalternativen, mit denen sich die Ökobilanz der Verpackungen verbessern lässt.         

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