bvse und DIHK gegen Einstufung von Wärme aus MVA als erneuerbare Energie

Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Deutsche Industrie- und Handelskammer sprechen sich gegen die im Wärmeplanungsgesetz geplante Einstufung von Abwärme aus MVA als erneuerbare Energie aus. Dadurch werde die Einhaltung der Abfallhierarchie, bei der Recycling vor der thermischen Verwertung steht, gefährdet, warnen bvse und DIHK in einem gemeinsamen Schreiben an die Mitlieder des Bundestagsumweltausschusses.

Im Entwurf des Gesetzes wird Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie gleichgesetzt, sofern die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten werden. Wärme aus der Müllverbrennung werde damit ohne Einschränkung vollständig als gleichwertige Wärmequellen für die kommunale Wärmeversorgung definiert, bemängeln bvse und DIHK.

Diese Gleichsetzung stehe einer Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft entgegen, kritisieren sie. Der Restmüll in Deutschland bestünde weiterhin zu mehr als zwei Dritteln aus Wertstoffen, welche durch deren überwiegend thermische Verwertung verloren gehen. Durch falsche Anreize für mehr Müllverbrennung im Wärmeplanungsgesetz würden zwangsläufig weniger Abfälle für das Recycling zur Verfügung stehen. Im Ergebnis werde mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung der Rohstoffversorgung eine wichtige Quelle entzogen, heißt es in dem Schreiben weiter. Die geplante 100-Prozent-Regelung im Entwurf des Gesetzes stehe außerdem im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wo Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar gilt.

Für die beiden Verbände ist es nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus Müllverbrennungsanlagen in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden soll. Sie fordern daher eine Gleichbehandlung in allen relevanten gesetzlichen Regelwerken. „Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen.“

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